Haftbefehl gegen Wikileaks-Sprecher bleibt bestehen

Der Oberste Gerichtshof in Stockholm wies eine Klage von Julian Assange gegen den Haftbefehl wegen Verdachts der Vergewaltigung und sexueller Nötigung ab. Ein Polizeisprecher bestätigte in Stockholm, dass für die Ausschreibung Assanges zur internationalen Fahndung noch Angaben nachgereicht werden müssen.

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Von
  • dpa

Die internationale Fahndung nach dem Wikileaks-Sprecher Julian Assange geht weiter. Der Oberste Gerichtshof in Stockholm wies am Donnerstag eine Klage des 39-jährigen Australiers ab. Assange wollte vor dem Gericht die Aufhebung eines schwedischen Haftbefehls wegen Verdachts der Vergewaltigung und sexueller Nötigung erreichen. Nach Londoner Medien-Angaben hält sich der Gründer des Enthüllungsportals Wikileaks in Großbritannien auf.

Nach der Entscheidung aus Stockholm bleibt der Wikileaks-Gründer auch auf der "roten Interpol-Liste" zur internationalen Fahndung ausgeschrieben. Die Staatsanwaltschaft in Stockholm hatte den Haftbefehl schon vor der umstrittenen Veröffentlichung von hunderttausenden US-Botschaftsdokumenten durch Wikileaks erlassen.

Ein Polizeisprecher in der schwedischen Hauptstadt bestätigte einen Bericht der Londoner Times, wonach für die Ausschreibung Assanges zur internationalen Fahndung noch Angaben nachgereicht werden müssen. Man habe im ersten Formular nicht ausgefüllt, welche Maximalstrafe dem Australier für alle ihm zur Last gelegten Straftatbestände drohen. "Wir hatten es nur für Vergewaltigung ausgefüllt. Jetzt werden wir es auch für die zwei Fälle von sexueller Nötigung sowie einen mit sexueller Belästigung nachholen", so der Sprecher.

Assange soll bei einem Schweden-Besuch im August zwei Frauen bei insgesamt fünf Gelegenheiten vergewaltigt oder andere sexuelle Gewalt ausgeübt haben. Er bestreitet die Vorwürfe und sieht sie als Teil einer aus den USA gesteuerten Verschwörung gegen ihn. (jk)