ICANN-Treffen: Strafverfolger fordern Zugang zu Whois-Daten

Beim Treffen der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers in Luxemburg argumentieren Vertreter von Interpol, aus Großbritannien, Japan, Malawi und Australien gegen verborgene Whois-Daten.

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Von
  • Monika Ermert

Erneut haben Strafverfolgungsbehörden einen schnellen Zugang zu Whois-Daten in DNS- und IP-Datenbanken gefordert. Vertreter von Interpol, aus Großbritannien, Japan, Malawi und Australien stellen sich beim Treffen der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) in Luxemburg gegen verborgene Whois-Daten, die aus Grund des Datenschutzes keinen offenen Zugang zulassen. Der lange Weg über einen Gerichtsbeschluss behindere die Ermittlungen, sagten die Vertreter laut Beobachtern der Sitzung, die für die Öffentlichkeit geschlossen war.

Der Streit um den Whois-Zugang im DNS schwelt seit langem. Während sich in den USA die ICANN regelmäßig in Kongressanhörungen für nicht korrekte oder nicht vollständige Whois-Daten in den verschiedenen Registries rechtfertigen muss, fürchten Registrarunternehmen in Europa, dass ihnen europäische Datenschützer wegen der von ICANN auferlegten Pflichten zur Preisgabe persönlicher Daten auf die Finger hauen. Aber auch national sehen sich Registries konkurrierenden Anforderungen ausgesetzt.

Seit mehreren Jahren versucht eine Whois-Arbeitsgruppe innerhalb der ICANN das Dilemma zwischen Datenschutzanforderungen und den Wünschen der Strafverfolger und der Markenschützer zu lösen. Dabei seien sich die Parteien nicht näher gekommen, meint Bret Fausett, nordamerikanischer Vertreter für Internetnutzer in ICANNs At large Advisory Committee (ALAC). Er warnte Regierungsvertreter vor möglichen Gefahren für die Nutzer, die bei Preisgabe vollständiger Adressen Ziel von Belästigungen werden könnten.

Nach Meinung von Tom Keller, Domain-Experte bei Schlund und Mitglied der Whois-Task-Force, haben die Strafverfolger die Anforderungen nicht klar formuliert. IP-Adressen und Domainnamen würden auch nach über zwei Jahren Diskussion häufig vermischt. Einen kleinen Fortschritt sieht er aber darin, dass einige Strafverfolgungsbehörden inzwischen einem zweistufigen Zugang nicht mehr komplett abgeneigt seien: Bei "berechtigtem Interesse" sollen die Strafverfolger den ausführlichen Whois-Datensatz bekommen, offen zugänglich soll ein eingeschränkter Datensatz bleiben. Die Behörden in Australien und Großbritannien haben zu diesem Zweck eigens Verträge mit ihren Länderdomains abgeschlossen, die ihnen einen raschen Zugriff auf die Daten unter bestimmten Voraussetzungen einräumen. (Monika Ermert) / (anw)