Regulierungsbehörde darf gegen unerwünschte Werbe-Faxe einschreiten

Ein Unternehmer, der per Fax für den Faxabruf von Informationen unter 0900er-Rufnummern wirbt, darf nach Meinung des Verwaltungsgerichts Köln von der Regulierungsbehörde dazu aufgefordert werden, keine unverlangten Werbe-Faxe zu verschicken.

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Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) darf gegen den Versand unerwünschter Werbe-Faxe vorgehen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden (Az.: 11 L 765/05) und damit gegen den Antrag eines Geschäftsführers eines Unternehmens, das durch Faxe mit Titeln wie "Zigaretten und Medikamente billiger!" oder "Aufgedeckt: Billigprodukte sind häufig Qualitätsware" für den Faxabruf von Informationen unter 0900er-Rufnummern wirbt. Der Abruf dieser Faxe kostet 1,99 Euro pro Minute und kann über 30 Minuten dauern.

Die Regulierungsbehörde habe wegen zahlreicher Verbraucherbeschwerden das Unternehmen zur Unterlassung aufgefordert und für den Fall der Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld angedroht. Den dagegen gerichteten Antrag des Antragstellers hat das Verwaltungsgericht abgewiesen, da der Versand der Faxe ohne Einverständnis des Empfängers nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig sei. Die Regulierungsbehörde dürfe im Rahmen der Nummernverwaltung auch bei Verstößen gegen Vorschriften des UWG einschreiten. Gegen den Beschluss kann der Fax-Werbung betreibende Unternehmer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen. (anw)