Mobilcom steigert operatives Ergebnis im dritten Quartal [Update]
Das Büdelsdorfer Mobilfunkunternehmen Mobilcom hat im dritten Quartal sein operatives Ergebnis leicht steigern können.
Das Büdelsdorfer Mobilfunkunternehmen Mobilcom hat im dritten Quartal sein operatives Ergebnis leicht steigern können. Den Gewinn vor Steuern, Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) beziffern die Norddeutschen mit 40,1 Millionen Euro -- nach 37,4 Millionen im gleichen Vorjahreszeitraum. Die Prognose für das Gesamtjahr bestätigte der Anbieter indes. Der Umsatz betrug erhöhte sich auf 477,5 Millionen Euro nach 450,9 Millionen Euro im Vorjahr. Unter dem Strich standen mit 11 Millionen Euro Überschuss allerdings weniger als die 14,8 Millionen von vor einem Jahr.
Bis Jahresende will das Unternehmen insgesamt 4,5 Millionen Mobilfunkkunden bedienen, zurzeit zählt Mobilcom 4,3 Millionen. Der Gewinn vor Steuern und Zinsen (EBIT) soll deutlich über dem Vorjahreswert von 41,6 Millionen Euro liegen und unter dem Strich will die Gesellschaft schwarze Zahlen schreiben.
Vor wenigen Tagen hatte Mobilcom Klage gegen die EU-Kommission eingelegt. Die Kommission hatte im Juli eine 112-Millionen-Euro-Bürgschaft von Bund und Land Schleswig-Holstein nur unter der Auflage genehmigt, dass Mobilcom den Onlineverkauf von Mobilfunkverträgen für sieben Monate unterbricht. "Die Mobilcom AG wird den Online-Shop nicht auf EU-Anordnung schließen und beantragt, die Entscheidung für nichtig zu erklären", kommentierte der Vorstandsvorsitzende Thorsten Grenz.
Aug gerichtlichem Wege werde das Unternehmen zudem versuchen rund 1,2 Milliarden Euro aus der Versteigerung von UMTS-Lizenzen vom Fiskus zurĂĽckzubekommen. Das lieĂź Vorstandschef Thorsten Grenz am heutigen Freitag in Hamburg durchblicken. Eine Entscheidung ĂĽber die Klage sei allerdings noch nicht gefallen, sondern mĂĽsse im Dezember dieses Jahres getroffen werden, sagte er vor Journalisten.
Bei dem Betrag handelt es sich um die Mehrwertsteuer aus den mehr als acht Milliarden Euro, die Mobilcom -- ebenso wie andere Telekommunikations-Unternehmen -- im Jahr 2000 für eine UMTS-Lizenz bezahlt hat. Umstritten ist, ob der Staat beim Verkauf der UMTS- Lizenzen unternehmerisch gehandelt oder hoheitliche Aufgaben wahrgenommen hat. Davon hängt ab, ob das Geschäft mehrwertsteuerpflichtig war. "Wir würden gegebenenfalls zunächst gegen die Regulierungsbehörde auf Erstellung einer ordentlichen Rechnung klagen", sagte Grenz. Wegen der unklaren Rechtslage müsse Mobilcom vermutlich gleichzeitig die Finanz-, Verwaltungs- und Zivilgerichtsbarkeit einschalten. (tol)