RegTP entscheidet im Streit um Simyo gegen Mobilcom
Die Lizenzbedingungen und das allgemeine Wettbewerbsrecht lassen nach einer Entscheidung der Regulierungsbehörde die Ungleichbehandlung von Mobilfunk-Diensteanbietern zu.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat heute anlässlich des Streits zwischen dem Service-Provider Mobilcom und dem Mobilfunknetzbetreiber E-Plus um deren neue Marke Simyo Leitlinien zum Wettbewerb im Mobilfunk formuliert. Mobilcom hatte die RegTP mit der Begründung angerufen, dass E-Plus seiner Konzerntochter Simyo bessere Konditionen als Mobilcom einräumt und auf diese Weise den unabhängigen Anbieter diskriminiert. Die Beschlusskammer der RegTP stellte nun in ihrer Entscheidung fest, dass ein "Anspruch auf absolute Gleichbehandlung nicht ersichtlich" ist. "Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls halten wir eine unterschiedliche Behandlung nach der Lizenz ebenso wie nach allgemeinem Wettbewerbsrecht für zulässig, wenn es hierfür sachlich rechtfertigende Gründe gibt", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der RegTP die Entscheidung.
Zu den Rechtfertigungsgründen zählt laut Kurth "vorstoßender", das heißt innovativer Wettbewerb: Bei dem Simyo-Angebot handele es sich nicht lediglich um einen neuen Tarif unter vielen, sondern um eine "Produktinnovation". Aufgrund seiner kommerziellen, technischen und vertrieblichen Gestaltung, die auf kostenträchtige, bislang übliche Komfortmerkmale verzichtet, unterscheide es sich in "wesentlichen Details" von herkömmlichen Prepaid-Angeboten.
"Über betriebswirtschaftliche Interessen einzelner Unternehmen hinaus liegt die Einführung innovativer Produkte aber im öffentlichen Interesse an einer Stimulierung des Wettbewerbs", lautet die Wettbewerbsmaxime von RegTP-Präsident Kurth: Den Mobilfunknetzbetreibern müssten Anreize verbleiben, neue Ideen mit einem gewissen zeitlichen Vorsprung zu vermarkten. Den hier erzielten Zeitvorsprung sah die Beschlusskammer auch nicht als uneinholbar an. Zum einen war es für sie keineswegs erwiesen, dass eine Kundenbindung unumkehrbar sein soll -- dies zeigen laut Beschlusskammer jüngste Erfahrungen aus dem dänischen Mobilfunkmarkt. Zum anderen belegten laut Regulierungsbehörde aktuelle Angebote auf dem deutschen Markt, die Simyo teilweise unterbieten, dass Wettbewerber auf das Angebot von Simyo mit vergleichbaren Strategien reagieren könnten.
Der Büdelsdorfer Service-Provider Mobilcom, der kein eigenes Mobilfunknetz hat, wickelt seine Mobilfunkangebote über die Netze der vier lizenzierten Mobilnetzbetreiber ab. Der wirtschaftliche Erfolg eines Service-Providers hängt wesentlich von den Konditionen ab, zu denen er Gesprächsminuten oder Datenvolumina "en gros" bei den Netzbetreibern einkaufen und dann in selbst gestalteten Tarifen an seine Kunden weitergeben kann. Diese Einkaufsbedingungen zählen zu den bestgehüteten Geheimnissen der Mobilfunk-Branche, da sie den Wettbewerbern Einblick in die Geschäftsmodelle der Konkurrenz erlauben würden. Vor der Entscheidung der RegTP hatten E-Plus und Mobilcom ihren Konflikt beigelegt, indem der Netzbetreiber dem Wiederverkäufer bessere Konditonen eingeräumt hatte. (ssu)