Wikileaks: Andauernde Proteste und neue Enthüllungen

Anonymous meldet sich zu Wort zu den DDoS-Angriffen und zu den Zielen und Strukturen der Gruppe. Die rechtliche Situation in Deutschland zu DDoS-Angriffen ist recht eindeutig. Neue Wikileaks-Veröffentlichungen werfen derweil ein schlechtes Licht u.a. auf den Pharmariesen Pfizer.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der Wikileaks-Mitgründer Julian Assange hat angesichts der öffentlichen Aufmerksamkeit, die die DDoS-Angriffe der Operation: Payback auf Finanzdienstleister erzeugten, über seinen Anwalt betont, dass er nichts mit den DDoS-Angriffen zu tun habe. Wikileaks sehe sich als Medien-Organisation. Die Anwälte konnten ihn am Donnerstag erstmals seit der Verhaftung am Dienstag für etwa eine Stunde besuchen. Der britische Guardian berichtete, der Wikileaks-Gründer solle im Gefängnis auch einen Laptop mit eingeschränktem Internet-Zugang bekommen. In den vergangen Stunden waren Websites von Finanzdienstleistern, die Konten oder Zahlungen für die Whistleblower-Site sperrten, weiter das Ziel der DDoS-Angriffe, die durch "Operation: Payback" koordiniert wurden. Zuletzt wurde moneybookers.com lahmgelegt; auch die Websiten von Staatsanwaltschaft und Polizei in den Niederlanden, wo der erste Verdächtige wegen der DDoS-Angriffe festgenommen wurde, waren zeitweise nicht erreichbar.

Wer sich an der Operation: Payback, die über Anonymous organisiert wird, beteiligt, sollte sich über eines sehr klar sein: Wer andere Rechner unter Beschuss nimmt, sollte dabei berücksichtigen, dass es sich bei DDoS-Angriffen nach deutschem Recht um eine Straftat handelt. Denn nach Paragraph 303b des Strafgesetzbuches (StGB) macht sich derjenige strafbar, der eine für einen anderen bedeutsame Datenverarbeitung dadurch erheblich stört, dass er Daten "in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, eingibt oder übermittelt". Diese 2007 entstandene Vorschrift wurde speziell in der Absicht geschaffen, die bis zu diesem Zeitpunkt unklare Rechtslage rund um DDoS-Attacken eindeutig zu regeln, betont Joerg Heidrich, Justiziar des Heise-Verlags. Bei einem Verstoß sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Zudem drohen auch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen.

Thorsten Feldmann von der Berliner Kanzlei JBB Rechtsanwälte, ergänzt: "Und im Gegensatz zu vielen internetbezogenen Handlungen aus dem Bereich der Bagatellkriminalität müssen hier die Angreifer damit rechnen, dass dies von den Ermittlungsbehörden auch verfolgt wird. Wer das macht, kann massiv Ärger bekommen." Dazu kommt, dass Beteiligte an den DDoS-Attacken keineswegs – wie sie vielleicht glauben – in der anonymen Masse untergehen. Ihre IP-Adressen tauchen in allen Log-Files auf; die einfach gestrickten Kontrollstrukturen werden längst von allen möglichen interessierten Parteien überwacht. Wer also seinen Rechner an das Hive-Mind anschließt und die Low Orbit Ion Canon gegen missliebige Server richtet, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen.

In einer als "Pressemitteilung" deklarierten Erklärung haben sich Anonymous-Aktivisten erneut zu Wort gemeldet. Ähnlich wie in dem vorangegangenen "Manifest", in dem Aktivisten betonten, es ginge ihnen nicht um "Anarchie aus Jux und Dollerei", erklären sie, man habe nicht die Absicht, kritische Infrastrukturen anzugreifen. Man wolle das Bewusstsein für Wikileaks und die Methoden erhöhen, die die angegriffenen Firmen angewandt hätten, um Wikileaks an der Arbeit zu hindern. Daher habe man auch nur den öffentlichen Auftritt der Firmen attackiert. Auch die Angriffe auf Paypal hätten keineswegs verhindert, Transaktionen abzuwickeln. Aber sie hätten das Paypal-Netzwerk ausreichend verlangsamt, sodass die Kunden dies wahrgenommen hätten. Dass es keine Angriffe auf Amazon gegeben habe, habe auch damit zu tun, dass man möglicherweise nicht stark genug sei, amazon.com mit seiner weit verteilten Server-Struktur in die Knie zu zwingen. Ein weiterer Grund sei aber, dass Verbraucher durch solche Angriffe behindert werden könnten: "Einfach gesagt: Einen großen Online-Einzelhändler anzugreifen, wenn die Leute Geschenke für ihre Lieben kaufen, wäre geschmacklos."

Anonymous sei keine "Hacker-Gruppe", halten die Aktivisten angesichts all der Medienberichte über "Hacker-Angriffe" fest. "Wir sind durchschnittliche Internet-Bürger, unsere Motivation ist ein kollektives Gefühl, von all den kleinen und großen Ungerechtigkeiten, derer wir jeden Tag Zeuge sind, die Schnauze voll zu haben." Anonymous habe eine sehr lockere und dezentrale Führungsstruktur, die auf Ideen und nicht auf Befehlen basiere. Inzwischen gibt es auch den Aufruf, die DDoS-Angriffe einzustellen und stattdessen die Wikileaks-Archive nach bislang wenig beachteten Veröffentlichungen zu durchforsten und sie massenhaft zu verbreiten.

Frische Wikileaks-Enthüllungen werfen unterdessen unter anderem ein schlechtes Licht auf den Pharmariesen Pfizer. So wollte der US-Konzern laut einer Diplomaten-Depesche den nigerianischen Staatsanwalt unter Druck setzen, um hohen Strafzahlungen nach dem Tod von Kindern bei einem Medikamenten-Test zu entgehen. In einem weiteren Botschafts-Bericht von 2004 wird von nordkoreanischen Spezialisten berichtet, die Raketen für das Militärregime in Birma montieren. Unterdessen will die US-Armee mit verschärften Sicherheitsvorschriften mögliche neue Lecks verhindern. Wie das US-Magazin Wired berichtete, wurde allen Nutzern des internen Pentagon-Nachrichtennetzes der Gebrauch von externen Speichern untersagt. Darunter fallen nicht nur USB-Sticks und Festplatten, sondern auch MP3-Player wie ein iPod. Bisherigen Informationen zufolge sollen die 250.000 vertraulichen Dokumente Wikileaks von einem 23-jährigen US-Gefreiten aus dem Irak zugespielt worden sein, der sie über das Pentagon-Netzwerk herunterladen konnte. (jk)