Telekom-Prozess wird nach einem Jahr Pause fortgesetzt

Am kommenden Mittwoch soll in Frankfurt der Telekom-Prozess mit einem anderen Richter fortgesetzt werden. Ein Ende des größten deutschen Anlegerprozesses ist noch nicht absehbar.

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Von
  • dpa

Nach über einem Jahr Pause soll am kommenden Mittwoch, dem 15. Dezember, der Frankfurter Anlegerschutzprozess fortgesetzt werden. In dem seit 2004 laufenden Verfahren verlangen rund 17 000 Kleinanleger von der Telekom Schadensersatz für erlittene Kursverluste in Höhe von rund 80 Millionen Euro. Sie halten dem früheren Staatsunternehmen schwere Fehler im Börsenprospekt zum sogenannten dritten Börsengang im Jahr 2000 vor. Der Prozess war 2009 auf unbestimmte Zeit vertagt worden, nachdem es den Klägeranwälten gelungen war, den Arbeitsplan des OLG um weitere Streitpunkte auszuweiten; die nach 15 Verhandlungstagen bereits angesetzte Schlussverhandlung wurde abgesagt.

Senatsvorsitzende und damit Nachfolgerin des zum Jahresende 2009 pensionierten Christian Dittrich, ist nunmehr Birgitta Schier-Ammann. Dittrich konnte das komplexe Verfahren nach dem eigens geschaffenen und inzwischen wieder ausgelaufenen Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) nicht mehr zu Ende führen. Anders als im Strafprozess ist im Zivilverfahren ein derartiger Richterwechsel möglich, ohne dass der Prozess platzt.

Das Gericht muss sich laut Anwalt Andreas Tilp unter anderem mit der Frage beschäftigen, ob die Telekom in ihrem Börsenprospekt ausreichend auf Risiken im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen gegen sie hingewiesen hat. Dabei ging es um die fehlerhafte Bewertung der Telekom-Immobilien zur Eröffnungsbilanz. Zudem soll der Verkauf der Beteiligung am US-Mobilfunker Sprint im Jahr 1999 im Prospekt viel zu positiv dargestellt worden sein. Dittrich hatte mehrfach klar zu erkennen gegeben, dass er keine gravierenden Prospektfehler der Telekom erkannt habe. Seine beiden Beisitzer Thomas Woffram-Falk und Jens Rathmann gehören weiterhin dem Senat an. Ein Ende des größten deutschen Anlegerprozesses ist noch nicht absehbar. Es gilt aber als sicher, dass die unterlegene Partei den Bundesgerichtshof anrufen wird. (pen)