Internet Archive soll Beihilfe zu Copyright-Verletzungen geleistet haben

Das in San Francisco ansässige Internet Archive, das als Non-Profit-Organisation den kostenlosen Zugriff auf alte Versionen von Web-Seiten ermöglicht, ist in einen Streit zwischen zwei konkurrierenden Unternehmen verwickelt.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Das in San Francisco ansässige Internet Archive, das als Non-Profit-Organisation den kostenlosen Zugriff auf alte Versionen zahlreicher Web-Seiten ermöglicht, sieht sich einer Klage wegen angeblicher Beihilfe zur Copyright-Verletzung ausgesetzt. Hintergrund ist eine schwelende Auseinandersetzung zweier Unternehmen mit nahezu gleichem Namen aus Philadelphia: Sowohl Health Advocate als auch Healthcare Advocates bieten Patienten, die sich im Rechtsstreit mit Ärzten, Krankenhäusern oder Versicherungen befinden, juristischen Beistand an.

Im Zuge der Vorbereitung einer Klage von Health Advocate gegen Healthcare Advocates wegen angeblicher Verletzung von Namensrechten hatte die Anwaltskanzlei Harding Earley Follmer & Frailey vor zwei Jahren die Wayback-Suchfunktion von Internet Archive genutzt, um belastendes Material über den Verfahrensgegner ausfindig zu machen. Web-Robots des Internet-Archivs durchsuchen in periodischen Abständen das Web und legen Kopien von öffentlich zugänglichen Seiten in einer inzwischen rund ein Petabyte großen Datenbank ab.

Website-Betreiber haben allerdings die Möglichkeit, die Indizierung von Seiten auf eigenen Servern durch Such-Robots einzuschränken. Über eine robots.txt-Datei kann beispielsweise definiert werden, dass ein bestimmter Robot bestimmte Dateien oder Unterverzeichnisse nicht einsehen darf. Das Internet Archive geht sogar noch einen Schritt weiter und bietet Administratoren auch eine Kontrolle von Zugriffen auf schon in der Archiv-Datenbank gespeicherte Seiten per robots.txt-Datei an.

Healthcare Advocates wirft der gegnerischen Anwaltskanzlei nun vor, bei der damaligen Recherche auf insgesamt 92 Firmenseiten zugegriffen zu haben, die eigentlich über eine solche robots.txt-Datei vor Zugriffen hätten geschützt werden sollen; dies würden Logfiles belegen. Weil die verantwortlichen Mitarbeiter von Harding Earley technische Mittel zum Schutz von geistigem Eigentum umgangen hätten, sei dies als Verstoß gegen den Digital Millennium Copyright Act zu werten. Das Internet Archive wird beschuldigt, Vertragsbruch begangen und die Treuepflicht verletzt zu haben, weil der Schutz von historischen Seiten durch eine robots.txt-Datei nicht gewährleistet worden sei.

Vor dem Federal District Court in Philadelphia verlangt Healthcare Advocates außer einer Bestrafung auch Schadensersatz von den Beklagten. Der auf geistiges Eigentum spezialisierte Anwalt William F. Patry hält einen Erfolg von Healthcare Advocats allerdings für unwahrscheinlich. "Zugriffskontrollen auf schon archivierte Seiten per robots.txt-Datei sind eine vollkommen freiwillige Leistung von Internet Archive", verdeutlicht Patry. "Zudem gibt es gar keine rechtswirksame Verbindung zwischen dem Internet Archive und den historischen Web-Seiten. Die Archiv-Betreiber waren in diesem Fall sogar die Guten." (pmz)