Laptops nur bedingt als Arbeitsplatzrechner geeignet

Immer mehr Hersteller bieten tragbare Rechner als Ersatz fĂĽr Desktop-PCs an. Doch diese sind aus rechtlichen GrĂĽnden nur bedingt als Arbeitsplatzrechner einsetzbar.

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Von
  • JĂĽrgen Seeger

Immer mehr Hersteller bieten tragbare Rechner als Ersatz für Desktop-PCs an. Doch diese sind aus rechtlichen Gründen nicht ohne weiteres als Arbeitsplatzrechner einsetzbar, wie iX im Rahmen eines Vergleichstests von neun Highend-Geräten meldet.

Denn wer im Betrieb PCs durch tragbare Rechner ersetzen will, muss unter anderem die Bildschirmarbeitsverordnung von 1996 beachten. Diese legt fest, dass der Bildschirm "frei und leicht drehbar und neigbar" sein sowie "die Tastatur ... vom Bildschirmgerät getrennt und neigbar sein" muss. Darüber hinaus sollen sich Tastatur und Maus frei auf dem Schreibtisch platzieren lassen. Diese Vorschriften erfordern also den Anschluss einer externen Tastatur und Maus ans Notebook.

Folgt man den Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitssicherheit, dürfte ein externer Monitor hinzukommen: "Der dreh- und neigbare Monitor sollte so eingestellt werden, dass die oberste Bildschirmzeile etwas unterhalb der Augenhöhe liegt. Empfohlen wird eine Neigung des Bildschirms von bis zu 20 Grad nach hinten."

Der vollständige Test ist in der aktuellen iX nachzulesen, eine Leseprobe ist online verfügbar. (js)