RegTP kommt VoIP-Betreibern entgegen
Mit geänderten Rahmenbedingungen zur Vergabe von Ortsnetznummern will die Regulierungsbehörde den Entwicklungen im Bereich Voice over IP Rechnung tragen.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) will die bestehenden Regelungen zur Vergabe von Ortsnetznummern anpassen. Damit solle den Entwicklungen im Bereich Voice over IP (VoIP) Rechnung getragen werden, so die Behörde. Die RegTP hat ein entsprechendes Papier zur Kommentierung im Internet veröffentlicht.
Künftig sollen VoIP-Anbieter Rufnummern direkt bei der Regulierungsbehörde beantragen können. Bislang war dazu ein Umweg über eine Telefongesellschaft nötig. Die Vergabe von Ortsnetzrufnummern würde dann keinen Anschluss mehr voraussetzen. Allerdings betonte die Behörde nochmals, dass man den so genannten Ortsnetzbezug durchsetzen wolle. Der bisherige Anschlussbezug solle aber durch einen Wohnortbezug ersetzt werden. Die bisherige Praxis der VoIP-Anbieter, eine ortsnetzbezogene Rufnummer einem virtuellen Anschluss zuzuweisen, wird bis zu einer endgültigen Regelung weiterhin geduldet.
Die bisherige Regelung, dass für jedes der rund 5200 deutschen Ortsnetze jeweils nur ein mindestens 1000 Rufnummern umfassender Block vergeben werden kann, soll mittelfristig überarbeitet werden. Ziel der Behörde ist es offenbar, die Rufnummern künftig auch in 100er Blöcken zuzuteilen und damit die Einstandskosten für die Rufnummernvergabe zu senken und die vorhandenen Nummern effizienter zu nutzen. Eine VoIP-Telefongesellschaft, die in jedem deutschen Ortsnetz jeweils einen Block mit 1000 Rufnummern erwirbt, müsste dafür gegenwärtig rund 2,5 Millionen Euro bezahlen. (uma)