Telekom-Niederlage bei "Spatzenleitungen"-Prozess zeichnet sich ab

Die Stadt Reutlingen muss die von der Telekom gewĂĽnschten oberirdischen Telefonleitungen in neuen Wohngebieten wohl nicht genehmigen.

vorlesen Druckansicht 375 Kommentare lesen
Lesezeit: 1 Min.
Von
  • dpa

Im Prozess um oberirdische Telefonleitungen in Reutlingen zeichnet sich eine Niederlage für die Telekom ab. Bei der Verhandlung am Donnerstag in Reutlingen ließ der Richter des Verwaltungsgerichts Sigmaringen durchblicken, dass die Stadt Reutlingen die von der Telekom gewünschten so genannte "Spatzenleitungen" in neuen Wohngebieten wohl nicht genehmigen müsse. Für Gewerbegebiete gälten aber lockerere Maßstäbe, weshalb dort nicht alles unterirdisch verlegt sein müsse. Ein Urteil will das Gericht erst in rund zwei Wochen sprechen.

Die Telekom hatte geklagt, da die Stadtverwaltung Reutlingen in einem neuen Wohngebiet sowie in einem Areal mit Wohnungen und Gewerbe keine "Spatzenleitungen" genehmigte. Zuvor lehnte Reutlingen als erste Kommune in Deutschland die Übernahme der Mehrkosten für die unterirdische Kabelverlegung ab. Allein in Baden-Württemberg hätten bislang 300 Kommunen Zuschüsse gezahlt, damit die Kabel unter die Erde kommen, sagte Rechtsamtsleiter Hans-Ulrich Stühler. Dabei sei die Verlegung der Kabel allein Aufgabe der Telekom.

Aus Sicht der Stadtverwaltung hat die Telekom künftig nur mehr wenig Möglichkeiten, um eine unterirdische Verkabelung herumzukommen. Das gehe aus einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes hervor, sagte Stühler. Die Telekom sieht das anders. Der Konzern habe das Recht, sowohl unter- als auch oberirdisch Kabel zu verlegen, so lange den Kunden dadurch keine technischen Nachteile entstünden, sagte ein Sprecher. Das Unternehmen müsse in Hinblick auf die Erwartungen der Kunden seine Netze so wirtschaftlich wie möglich bauen. (dpa) / (jk)