Staatliches Online-Lotto ist weitgehend offline

Die Lottogesellschaften der Länder sehen in der Weisung des Kartellamts zur bundesweiten Öffnung der Online-Tippabgabe einen Konflikt mit geltendem Recht und verbannen die Lotto-Tippscheine kurzerhand aus dem Netz.

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Die Lottogesellschaften in den meisten Bundesländern haben nach einem Ultimatum des Bundeskartellamts ihre Online-Tippabgabe unter Hinweis auf die unklare Rechtslage vorerst geschlossen. Die Kartellwächter wollen die unter den jeweiligen Landesgesetzen operierenden staatlichen Lotteriegesellschaften zu mehr Wettbewerb zwingen und hatten unter Androhung eines Zwangsgeldes von je einer Million Euro angeordnet, die Online-Tippabgabe bis zum heutigen Dienstag für alle Bundesbürger zu öffnen.

Die Lottogesellschaften sehen in der Anordnung einen Verstoß gegen geltendes Recht. Ihre Lizenzen erlauben das Angebot von Lottospielen nur in den jeweiligen Bundesländern. Die Länder sehen sich zudem im Konflikt mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter sehen das staatliche Glücksspielmonopol nur gerechtfertigt, wenn ausreichende Maßnahmen zur Suchtprävention getroffen werden – zum Beispiel durch Beschränkung der Vertriebswege. Die zuständigen Staatskanzleien hätten daher entschieden, den Lottovertrieb im Internet aufgrund der unsicheren Rechtslage zunächst einzustellen. Dem sind bisher die meisten Anbieter gefolgt, nur in Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ist der Online-Tipp noch möglich.

Bisher war die Tippabgabe nur für Bürger des jeweiligen Bundeslandes möglich. Die Wettbewerbshüter sehen darin eine unerlaubte Aufteilung des Marktes und fordern die Öffnung des Angebots. Gegen den sofortigen Vollzug eines Ende August ergangenen Beschlusses der Bonner Wettbewerbsbehörde hatten die Lotto-Anbieter vergeblich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geklagt. Sie argumentieren, dass die Auflage des Kartellamts in direktem Gegensatz zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Lottogeschäfts steht. Nun soll der Bundesgerichtshof (BGH) eine grundsätzliche Entscheidung fällen, diese steht aber noch aus. (vbr)