Forgent klagt wegen Patentverletzung durch digitale Videorecorder

Die Firma, bekannt geworden als Inhaber des umstrittenen JPEG-Patents, verklagt Kabelnetz- und Satelliten-TV-Betreiber.

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Von
  • Jürgen Kuri

Als eine "natürliche Ausdehnung des Intellectual-Property-Programms" bezeichnet Forgent Networks, bekannt geworden als Inhaber des umstrittenen JPEG-Patents, eine neue Klage wegen Patentverletzung. Dieses Mal geht es um das US-Patent Nr. 6,285,746.

Unter dem Titel " Computer controlled video system allowing playback during recording" beschreibt die Patentschrift ein Telekonferenz-System, das mehrere eingehende "medium messages" für die spätere Wiedergabe speichern kann. Die Wiedergabe kann dabei schon während der Aufzeichnung beginnen -- eine Funktion, die heutzutage allgemein Time-Shifting genannt wird. In der näheren Beschreibung der Ansprüche, die durch das Patent geschützt werden sollen, werden die "medium messages" näher als Audio- und Video-Signale und das System als Erweiterung von Telekonferenz-Einrichtungen beschrieben, die eine Möglichkeit für zeitversetzten Abruf der übertragenen Bilder und Informationen ermöglicht. Die beschriebenen Techniken entsprechen dabei den für digitale Videorecoder eingesetzten Methoden -- weshalb Forgent Networks nun auch Klagen gegen TV-Kabelnetz- und Satelliten-TV-Betreiber wegen Verletzung des Patents einreicht.

Insgesamt 15 Firmen hat sich Forgent ins Visier genommen, die durch die Verbreitung digitaler Videosignale und der Bereitstellung von Möglichkeiten, diese aufzuzeichnen und zeitversetzt wiederzugeben, das Patent verletzt hätten. Zu den Verklagten gehören die US-Kabelnetzbetreiber Cable One, Charter Communications, Comcast und Cox sowie die Satelliten-TV-Firmen EchoStar und DirecTV sowie Time Warner -- der Konzern bietet sowohl Kabel- wie Satelliten-TV an. Sollte Forgent mit seinen Klagen auf Lizenzgebühren und Schadensersatz Erfolg haben, bleiben davon jeweils 60 Prozent bei der Firma, den Rest teilen sich die beiden mit dem Fall betrauten Anwaltsfirmen.

Forgent weist in seiner Mitteilung darauf hin, dass die Patentschrift zwar erst am 8. Januar 2001 eingereicht und am 4. September 2001 zugeteilt wurde, aber auf einen Antrag vom Mai 1991 zurückgeht. Offensichtlich will die Firma damit von vornherein Versuche entmutigen, das Patent durch Suche nach prior art in Frage zu stellen. Kann nämlich für ein Patent nachgewiesen werden, dass die dadurch zu schützenden Techniken schon vor Einreichung der Patentschrift in irgendeiner Form genutzt wurden, ist das Patent hinfällig. In der Patentschrift selbst wird eine lange Ursprungskette für das Patent Nr. 6,285,746 aufgebaut, die über Patentanträge im Jahr 1995 und 1993 bis zurück ins Jahr 1991 reicht.

Mit dem Patent Nr. 4.698.672, das den Beschreibungstitel "Coding system for reducing redundancy" trägt, erhebt Forgent bereits -- sehr umstrittene und vor Gericht angefochtene -- Ansprüche auf das JPEG-Bildkompressionsverfahren. Vor einem Jahr ist das Unternehmen in dieser Sache juristisch aktiv geworden; Ende April dieses Jahres verklagte die Firma auch Microsoft wegen Verletzung des JPEG-Patents. Mit Adobe und Macromedia hat sich Forgent bereits außergerichtlich auf Zahlung von Lizenzgebühren geeinigt. (jk)