Innenminister zu kleinen Zugeständnissen bei der Vorratsdatenspeicherung bereit

Bundesinnenminister Thomas de Maizière zeigt sich zu einem Kompromiss bei der Protokollierung von Nutzerspuren bereit. Die von der FDP ins Spiel gebrachte "Quick Freeze"-Variante lehnt der CDU-Politiker aber ab. Er erwägt, die sechsmonatige Speicherfrist nach Nutzungsarten zu staffeln.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 348 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière zeigt sich zu einem kleinen Kompromiss im Streit um die Vorratsdatenspeicherung mit dem Koalitionspartner bereit. Die von der FDP und der Telekommunikationswirtschaft ins Spiel gebrachte "Quick Freeze"-Variante zum Einfrieren von Verbindungs- und Standortdaten im Verdachtsfall lehnt der CDU-Politiker aber ab. Er könne sich Einschränkungen "bei der Mindestspeicherfrist für Telefon- und Internetverbindungsdaten, dem Umfang der gespeicherten Verkehrsdaten sowie möglichen Zugriffshürden für die Strafverfolger" vorstellen, sagte der Chef des Innenministeriums der Neuen Osnabrücker Zeitung. Vor allem sei ihm daran gelegen, "dass wir beim Thema Vorratsdatenspeicherung fast zehn Monate nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts endlich zu einer Lösung kommen".

De Maizière hält es für denkbar, die von Brüssel vorgeschriebene Mindestspeicherfrist von sechs Monaten für Telefon-, Handy- und Internetverkehrsdaten in Deutschland gestaffelt nach Nutzungsarten zu gestalten, wenn die EU-Kommission dem zustimme. Er könne sich etwa vorstellen, im Bereich der Strafverfolgung auf die Speicherung oder den Abruf von Standortdaten zu verzichten, die beim Telefonieren mit dem Handy anfallen. Bei der Aufzeichnung der beim Surfen oder Mailen anfallenden Verbindungsdaten sieht der Minister aber offenbar keinen Spielraum. Am wichtigsten sei die Möglichkeit, auch rückwirkend an die Bestandsdaten über die IP-Adressen zu gelangen, betonte er. Dies sei grundrechtlich am wenigsten problematisch. Zudem gehe es darum auch bei 80 Prozent der Anfragen der Sicherheitsbehörden an die Telefon- und Internetanbieter. Der Ressortleiter schlug auch vor, allgemein über die Zugriffsrechte der Strafverfolger auf die Verkehrsdaten zu sprechen. Ein Abruf sämtlicher bei den Providern gespeicherten Verbindungsdaten könne etwa nur bei schwerer Kriminalität in Betracht kommen. Das Bundesverfassungsgericht hatte hier aber bereits noch strengere Regeln gefordert.

Die Ablehnung des auch von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vertretenen Ansatzes eines "Quick Freeze" von Verbindungsdaten begründete de Maizière mit dem Argument, dass sich auf Anordnung der Strafverfolger nur jene Nutzerspuren einfrieren ließen, die zu diesem Zeitpunkt nicht bereits gelöscht seien. In der Regel würden Verkehrsdaten von Telefon- und Internetanbietern aber nur noch wenige Tage aufbewahrt. Eine Quick-Freeze-Regelung liefe daher weitgehend ins Leere. Der Minister sieht sich mit dieser Ansicht im Einklang mit Experten vom Deutschen Richterbund über die Generalstaatsanwälte und Landesinnenminister bis zur liberalen EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström. Sie alle forderten eine rasche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung, "weil die gespeicherten Telefon- und Internetverbindungsdaten auf nahezu allen Feldern mittlerer bis schwerer Kriminalität ein wesentlicher, häufig der einzige Ansatz für Ermittlungen sind". (jk)