EU-Datenschützer fordern klare Begrenzung der TK-Vorratsdatenspeicherung

Die Artikel 29-Arbeitsgruppe europäischer Datenschutzbeauftragter hat eine Empfehlung zur Umsetzung der Richtlinie zur pauschalen Überwachung der Nutzerspuren verabschiedet und den deutschen Vorsitzenden im Amt bestätigt.

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Die obersten Hüter der Privatsphäre in der EU haben bei ihrer Sitzung am Dienstag in Brüssel eine Empfehlung (PDF-Datei) zur Umsetzung der heftig umstrittenen EU-Richtlinie über die verdachtsunabhängige Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten verabschiedet. In dem dreiseitigen Papier macht sich die so genannte Artikel 29-Arbeitsgruppe der EU-Datenschutzbeauftragten dafür stark, dass der Zweck der pauschalen Überwachungsmaßnahme im Sinne der von den Gesetzgebern immer wieder betonten Zielrichtung der Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Kriminalität klar definiert und begrenzt wird. Die Datenschützer stellen sich damit gegen Pläne aus dem Bundesjustizministerium und dem Bundestag, Ermittler auch bei der Verfolgung "mittels Telekommunikation begangener" Delikte in den anfallenden Datenbergen schürfen zu lassen.

Ihr Veto hat die Arbeitsgruppe zudem gegen Überlegungen in Politik und Wirtschaft eingelegt, etwa über den Umweg des hierzulande geplanten Auskunftsanspruchs gegen Internetprovider mittelbar auch der Unterhaltungsindustrie Möglichkeiten zum Schnüffeln in den sensiblen Verbindungs- und Standortdaten zu verschaffen. "Die gespeicherten Daten dürfen nur den staatlichen Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden", halten die Datenschützer fest. Private Dritte, aber auch andere staatliche Stellen dürften keinen Zugang zu den Datenlagern erhalten. Zudem dürften die Informationen weder von den Telekommunikations- oder den Internetdienstleistern noch von anderen Stellen für weitere, etwa wirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Grundsätzlich sollte nach Ansicht der Gruppe "in jedem Einzelfall ein Richter über die Herausgabe der Daten entscheiden".

Angesichts der Tatsache, dass gemäß dem Willen der EU die Anbieter von 2007 an erstmals "Milliarden von Telefon- und Internetdaten" für Zwecke der Strafverfolgung speichern müssen, halten die Datenschützer weitere Schutzmaßnahmen für unabdinglich. So sollten ihrer Empfehlung nach die bei der Vorratsdatenspeicherung anfallenden Datensätze in "separaten Systemen" und nicht zentral in einem gigantischen Vorhaltelager aufbewahrt werden. Umfassende Datenpools würden nur Anreize zur Zweckentfremdung schaffen. Generell müssten beim Aufbau der Speicherkapazitäten "technische und organisatorische Maßnahmen vorgesehen werden", welche die Datensicherheit gewährleisten. In ihrem aktuellen Jahresbericht hatten die EU-Datenschutzbeauftragten die pauschale Überwachungsmaßnahme bereits als "starken Eingriff in das Leben praktisch jedes europäischen Bürgers" scharf kritisiert. Es werde dabei tief in das Recht von mehr als 450 Millionen Bürgern auf unbeobachtete und vertrauliche Kommunikation eingegriffen.

Bei ihrer Tagung haben die Mitglieder der EU-Arbeitsgruppe ferner den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar als Vorsitzenden sowie den Leiter der spanischen Datenschutzbehörde, José Luis Pinar Manar, als Stellvertreter einstimmig für weitere zwei Jahre in ihren Ämtern bestätigt. Allgemeines Ziel der Einrichtung ist es, Bürgern die vielschichtigen Belange des Datenschutzes näher zu bringen und bei der Meinungsbildung auf europäischer Ebene auf ein möglichst hohes und harmonisiertes Schutzniveau hinzuwirken. Für die nächsten zwei Jahre hat sich die Gruppe vorgenommen, ihre Arbeit noch transparenter zu machen und die Ausgestaltung datenschutzfreundlicher Regelungen im Wirtschaftsleben und Arbeitnehmerbereich zu unterstützen. Konkret sieht das angenommene Arbeitsprogramm etwa vor, den Datenschutz im medizinischen Bereich zu fördern und die Einführung von RFID-Chips datenschutzrechtlich zu begleiten.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die etwa beim Telefonieren im Fest- oder Mobilfunknetz und beim Internetzugang anfallen, siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

(Stefan Krempl) / (jk)