Teles verliert vorerst IntraStar-Patent in Deutschland
Das Bundespatentgericht erklärt Teles-Patent auf unterbrechungsfreien Fallback von VoIP zu PSTN/ISDN für nichtig.
Die Berliner Teles AG macht zurzeit vor allem durch Patentstreitigkeiten von sich reden. Sie verteidigt eine Technik für VoIP-Netze, die sie unter dem Namen "IntraStar" hat schützen lassen. Die Teles-Erfindung soll es möglich machen, dass ein Gerät ohne Unterbrechung der Verbindung zwischen paketvermittelter und leitungsvermittelter Übertragung wechseln kann. Damit ausgestattete Geräte können also bei Unterbrechung der VoIP-Verbindung auf das herkömmliche Telefonnetz ausweichen.
Mit wechselndem Erfolg greift Teles auf Basis ihres deutschen Patents (DE59700636) nun seit geraumer Zeit Unternehmen wie AVM an, die angeblich eine solche Methode in ihren Endgeräten implementiert haben sollen. Während AVM eine entsprechende Klage abwehren konnte, hatten die Berliner dem US-Unternehmen Quintum verbieten lassen, hierzulande einen Switch zu vertreiben, der einen unterbrechungsfreien PSTN/ISDN-Fallback unterstützt.
Quintum hatte Mitte 2005 gegen das deutsche und europäische Patent eine Nichtigkeitsklage vorm Bundespatentgericht eingereicht. Auch Cisco Systems geht auf demselben Weg gegen Teles vor, greift aber zusätzlich noch das US-amerikanische IntraStar-Patent der Berliner an.
Die beiden amerikanischen Unternehmen haben nun einen Etappensieg errungen: Das Bundespatentgericht hob einer Mitteilung von Teles zufolge das deutsche IntraStar-Patent sowie den deutschen Teil des europäischen Patents auf. In der Erklärung gab sich Teles-Chef Sigram Schindler zerknirscht und kündigte bereits einen Revisionsantrag am Bundesgerichtshof (BGH) gegen das Nichtigkeitsurteil an. Schindler gab zu, dass die von Teles angestrengten diversen Patentverletzungsverfahren nun erst einmal ausgesetzt werden dürften, bis das Urteil des Bundespatentgerichts rechtskräftig ist oder vom BGH aufgehoben wird. (hob)