Anschiebehelfer haftet nicht für Schäden am Auto
- Sven-Olaf Suhl
Wer beim Anschieben eines festgefahrenen Autos hilft und dabei Schäden verursacht, muss nicht dafür haften. Breche der Helfer zum Beispiel einen Außenspiegel ab, müsse er nicht dafür aufkommen, erklärt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.
Die Versicherung des Autofahrers, der um Hilfe gebeten habe, bezahle dann für den Schaden. Wer helfe, sei bei leichter Fahrlässigkeit stillschweigend von der Haftung freigestellt. Will ein Autobesitzer seine Versicherung nicht in Anspruch nehmen und stellt er Schadensersatzansprüche an den Helfer, müsse im Zweifelsfall allerdings ein Richter entscheiden.
Verursacht ein Schneepflug Schäden an einem geparkten Auto, hafte die Räumfirma dafür. Am besten merkt sich der Autofahrer das Kennzeichen oder spricht den Fahrer an. Wer hingegen bei Winterwetter zum Beispiel Lackschäden an seinem Pkw entdeckt und vermutet, dass diese durch einen Streuwagen verursacht wurden, habe ohne Beweise keine Chance auf Entschädigung. Der Schaden könnte ja auch von anderen Fahrzeugen stammen, erläuterte Rüter de Escobar. (dpa) (ssu)