Bundesregierung legt Richtlinien für IT-Politik fest

Das Bundeskabinett hat ein Aktionsprogramm verabschiedet, das die IT-Schwerpunkte der Regierung für die laufende Legislaturperiode festzurren soll. Mehr als ein allgemeiner Rundumschlag in der IT-Landschaft ist dabei allerdings nicht herausgekommen.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch die Schwerpunkte der Regierung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für die laufende Legislaturperiode festgelegt. Die im Aktionsprogramm "Informationsgesellschaft Deutschland 2010" (iD2010) verpackten Richtlinien lesen sich allerdings mehr wie eine Bestandsaufnahme der aktuellen Ist-Situation, denn als stringenter Aktionsplan, mit dem die Bundesregierung die Position Deutschlands im globalen IT-Markt stärken will. Konkrete und vor allem neue Maßnahmen lassen sich in dem 45-seitigen Dokument (PDF-Dokument) bis auf wenige Ausnahmen nicht finden.

"Rechtliche Rahmenbedingungen verbessern", die "Integration von Bürgerinnen, Bürgern und Staat in die Informationsgesellschaft beschleunigen", "eine sichere Informationsgesellschaft schaffen","Innovationspotenziale durch IKT-Forschung ausbauen und IKT-Investitionen stärken" – für die Ausarbeitung solcher Standardsätze hatten die iD2010-Verfasser aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) rund ein halbes Jahr Zeit. Der Auftrag für "iD2010", das Grundlage für einen IT-Gipfel im Dezember mit Kanzlerin Angela Merkel sein soll, geht auf einen Kabinettbeschluss vom 8. März 2006 zurück.

Ins Detail geht der Bericht erst bei den Themen "Schutz geistigen Eigentums" (neues Vergütungssystem gemäß dem Entwurf des "Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" etablieren) oder "Interoperabilität und Standardisierung" (Unterstützung bei der Etablierung von Standards für Next Generation Networks, RFID, IKT-Sicherheit und biometrische Anwendungen sowie Verkehrstelematik, um damit Produkte und Dienstleistungen wettbewerbsfähiger zu machen). Auch sollen in der öffentlichen Verwaltung "konsequent neue Produkte und Technologien berücksichtigt werden" und die Einführung des elektronischen Personalausweises (ePA) vorangetrieben werden.

Den ePA sehen die Politiker als "wichtigstes Instrument im Zusammenhang mit einer umfassenden und sicheren Nutzung von E-Government und E-Business". "Die Authentisierungsfunktion des neuen Ausweistyps soll dem Ausweisinhaber den Zugang zu elektronischen Diensten ohne aufwändige Anmeldeprozeduren ermöglichen und ihn auch im Internet zuverlässig gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen." Anwendungsfälle seien Antragsverfahren in der öffentlichen Verwaltung ebenso wie Online-Banking, Online-Shopping oder die Sicherstellung eines wirksamen Jugendschutzes im Internet, für den die Altersangabe im elektronischen Personalausweis nutzbar gemacht werden könne.

In der Verwaltung will die Bundesregierung "auch künftig den Einsatz von Open Source Software unterstützen". Mit Open Source Software habe sich eine neue, praxistaugliche Alternative auf dem Gebiet des Software-Marktes entwickelt. Hierdurch werde der Wettbewerb mit den herkömmlichen Lizenzmodellen verstärkt und die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern verringert. Im Bereich des Verkehrs spricht sich der Bericht für eine stärkere Vernetzung der einzelnen Verkehrsträger aus. Im Gesundheitswesen soll die Telematik-Infrastruktur "sukzessive und planmäßig" aufgebaut werden. Die vorgesehenen aktiven Mitwirkungsmöglichkeiten der Versicherten würden "zu einer nachhaltigen Verbreitung des Einsatzes neuer Technologien führen und damit einen wesentlichen Beitrag dafür leisten, die Integration in die Informationsgesellschaft zu vollenden".

Kulturgut soll sich künftig über das Internet für jedermann erschließen. Dazu beabsichtigt die Bundesregierung,"auf Basis der in ihrem Auftrag erstellten Studie 'Bestandsaufnahme zur Digitalisierung von Kulturgut mit Handlungsempfehlungen' zusammen mit den Ländern ein nationales Konzept zur Digitalisierung von Kulturgut und zum deutschen Beitrag für die Europäische Digitale Bibliothek zu erarbeiten. Das Thema Sicherheit definieren die Verfasser als "Schutz IT-abhängiger Infrastrukturen", "Schutz der Verbraucher vor Missbrauch der IT und Betrügereien über das Internet" und den Einsatz intelligenter IKT zur "Stärkung der Inneren Sicherheit". Dabei leiste die Biometrie einen wichtigen Beitrag.

Die Bundesregierung werde die Bildung einer breiten, herstellerübergreifenden und produktneutralen Plattform zur Förderung der IT-Sicherheit in Deutschland aktiv unterstützen, heißt es weiter. Die Verbesserung der Reaktionsfähigkeit in IT-Krisen sei ein weiterer wichtiger Baustein zur Umsetzung des Nationalen Plans zum Schutz der Informationsinfrastrukturen. Ein nationales IT-Frühwarnsystem soll zukünftig IT-Vorfälle rechtzeitig erkennen und bewerten, um schnell und angemessen darauf reagieren zu können. Auch werde die Bundesregierung "neue Technologien beobachten und bewerten, ob und wie diese für die Bundesverwaltung sicher genutzt werden können". Entwicklungen wie RFID, WLAN und Voice over IP würden von der Bundesregierung gestärkt und aktiv begleitet.

Ein Beispiel für die Vorreiterrolle Deutschlands bei neuen Technologien sei die Entwicklung des neuen elektronischen Reisepasses und die Konformitätsprüfung von Pässen anderer Staaten durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Ab 2007 sollen zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Diesen auch über die Grenzen der EU hinaus anerkannten Vorsprung in der Dokumenten-, Biometrie- und Chiptechnologie gelte es zu sichern und auszubauen. Im Bereich der Sicherheitsforschung soll insbesondere der Einsatz der ITK "als Mittel zum Schutz vor Terrorismus, organisierter Kriminalität und Sabotage" gefördert werden.

Damit Otto-Normalverbraucher künftig besser vor Spam geschützt ist, soll im künftigen Telemediengesetz (TMG) ein "Bußgeldtatbestand für den Fall der Verletzung bestimmter Informationspflichten bei kommerzieller Kommunikationen mittels elektronischer Post" eingeführt werden. Bis zu 50.000 Euro soll es kosten, wenn in der Kopf- und Betreffzeile der Absender oder der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Zur Bekämpfung von Rufnummern-Spam sei zudem eine Verschärfung im TKG-Änderungsgesetz geplant. Für besonders förderungswürdige Zukunftstechnologien hält die Bundesregierung: Multimedia-Anwendungen, RFID, IKT-basierte Energiesysteme, Wissensmanagement, Embedded Systems, IT-Sicherheit und Zuverlässigkeit, Mensch-Technik-Interaktion (MTI), Simulierte Realität, Grid Computing, das "Internet der Dinge" und gedruckte Elektronik.

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) erklärte, das Land brauche eine Neuausrichtung der Innovationsstrategie auf die besonders viel versprechenden Technologie- und Wachstumsfelder, "damit wir im internationalen Wettbewerb der Standorte und Märkte weiterhin eine führende Rolle spielen." Ob es mit dem Rundumschlag "iD2010" getan ist, bezweifelt auch der Branchenverband Bitkom. Die Bundesregierung habe zwar die große Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologie für Wirtschaft und Gesellschaft erkannt, setze aber keine neuen Akzente, verdeutlichte Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder. Aussagen zur Technologiepolitik seien zu vage geblieben. Zudem bedürfe es vor allem einer Verbesserung der Bildungspolitik. (pmz)