Fan-Seiten-Betreiber soll über 20.000 Euro Schadensersatz zahlen [Update]

Die Agentur des Comiczeichners Martin Perscheid verklagt den Betreiber einer privaten Fan-Website auf hohe Lizenzgebühren für die Verwendung seiner Werke.

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Von
  • Holger Bleich

20.684,70 Euro nebst Zinsen soll Peter F. als Betreiber einer privaten Fan-Site an die Agentur des Comiczeichners Martin Perscheid zahlen. Per Klage (Az. 308 O 633/06) fordert die Agentur des Zeichners Lizenz- und Anwaltsgebühren in dieser Höhe, obwohl Perscheid selbst angab (Link zu Archive.org-Cache), dass nur für eine kommerzielle Nutzung die Zustimmung der Agentur erforderlich sei. Auch an anderer Stelle hatte er mehrfach geäußert, dass eine nichtkommerzielle Nutzung seiner Werke unproblematisch sei.

Peter F. hatte im März 2003 auf seiner privaten Website daher guten Gewissens 365 Cartoons aus der Serie "Perscheids Abgründe" gezeigt. Die Seiten enthielten nach Angaben von F. keinerlei Werbung und verzeichneten in dem halben Jahr des Betriebs lediglich ein paar hundert Besucher. Im August 2003 erhielt der Hobby-Webmaster eine Abmahnung von einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei. Sie verlangte die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Dieser Forderung kam F. unverzüglich nach und nahm seine Fanseite vom Netz.

Wenig später meldeten sich die Anwältinnen erneut und verlangten nunmehr die Zahlung einer "angemessenen Lizenzgebühr" von 18.300 Euro zuzüglich Anwaltsgebühren für die Verwendung der Zeichnungen. Neben F. haben auch mehrere andere Betreiber von Hobby-Seiten derartige Forderungen erhalten. F. weigerte sich, die Summe zu zahlen. Nach fast drei Jahren, also kurz vor Verjährungsfrist, ging ihm eine erneute Forderung der Kanzlei zu, der wenig später die Klage folgte. Bei der Bildagentur und den sie vertretenden Anwältinnen handelt es sich um dieselben Beteiligten, die Ende 2005 bereits einen 17-jährigen Schüler auf mehrere Tausend Euro für die Verwendung einiger Fotografien auf seiner Website verklagt hatten.

Perscheid selbst reagierte nicht auf Anfragen der Betroffenen, scheint aber über die Handlungen seiner Geschäftspartner genau informiert zu sein. Zumindest spricht er in seinem Gästebuch von "blutrünstigen Anwälten", die seine Agentur auf Webmaster loslasse. Dies hindert ihn aber offensichtlich nicht daran, weiter öffentlich die Verwendung seiner Werke für nichtkommerzielle Zwecke grundsätzlich zu gestatten. Die Frage eines Kritikers nach der Verhältnismäßigkeit der Forderungen beantwortet Perscheid in seinem Forum damit, dass der Webmaster "lediglich" die Abmahnkosten sowie das Lizenzhonorar für die unerlaubte Veröffentlichung zu bezahlen habe.

[Update]:
Inzwischen wurde bekannt, dass gegen einen weiteren Betreiber einer Fan-Seite Klage erhoben wurde. Dieser soll für 343 veröffentlichte Bilder 19.535 Euro zuzüglich Abmahnkosten bezahlen.

Unterdessen nimmt Martin Perscheid auf seiner Website zu den Vorgängen Stellung. Danach fände er es "etwas dreist, dass ein selbsternannter Fan die viele Arbeit allen Internetbenutzern kostenlos zur Verfügung gestellt" habe, ohne ihn vorher gefragt zu haben. (hob)