Strenge Fristen bei Geschäften mit EU-Firmen

Wer mit anderen Firmen innerhalb der EU handelt, sollte sich unbedingt an die strengen Abgabefristen des Finanzamts halten. Ansonsten drohen hohe Bußgelder.

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Marzena Sicking

Wer mit anderen Firmen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zusammenarbeitet, muss die entsprechenden Lieferungen und Dreiecksgeschäfte dem Finanzamt monatlich melden. Nur Firmen die einen Quartalsumsatz von 50.000 Euro oder weniger machen, dürfen die Daten auch quartalsweise abliefern. Damit wurden die früheren Regelungen deutlich verschärft. Bis 31.12.2011 gilt noch eine Übergangsregelung, während der der Fiskus eine Betragsgrenze von 100.000 Euro akzeptiert.

Eigentlich ist das ja reichlich Zeit, um sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Doch der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC) warnt: Die von Unternehmen häufig in Anspruch genommene Dauerfristverlängerung ist auch in der Übergangszeit nicht mehr anwendbar. Die Abgabefrist für die sogenannte "Zusammenfassende Meldung" (ZM) an das Finanzamt endet schon mit dem 25. des Folgemonats. Berichtigungen einer fehlerhaften ZM müssen innerhalb eines Monats erfolgen. Zuvor war dies innerhalb von drei Monaten möglich. Damit wächst der Zeitdruck für alle meldepflichtigen Unternehmen.

Fristüberschreitungen haben weitreichende Konsequenzen. Die Finanzbehörden können verspätet oder unvollständig abgegebene Meldungen als Ordnungswidrigkeit werten und Bußgelder von bis zu 5.000 Euro verhängen. Neben solchen Strafzahlungen können auf Unternehmen auch Umsatzsteuernachschauen oder -sonderprüfungen zukommen. Wie der BVBC weiter warnt, sollten betroffene Unternehmen neben einer vorausschauenden Terminplanung auch sicherstellen, dass ihnen eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ihrer ausländischen Geschäftspartner vorliegt. Denn diese ist in der ZM zwingend vorgeschrieben. Ist die Steuernummer falsch und kann der Rechnungssteller die Prüfung der USt-IdNr. nicht nachweisen, so schuldet er den Finanzbehörden die Umsatzsteuer. (Marzena Sicking) / (map)
(masi)