EU-Kommission: Websperren nicht gleich Websperren

Eine Anfrage von EU-Parlamentariern ihrer eigenen Fraktion der Liberalen hat EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström in die Bredouille gebracht. Sie musste versuchen zu erklären, warum sie das Sperren illegaler Inhalte etwa in der Türkei ablehnt, bei Kinderpornographie aber befürwortet.

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Eine Anfrage von EU-Parlamentariern ihrer eigenen Fraktion der Liberalen hat EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström in die Bredouille gebracht. Sie musste versuchen zu erklären, warum sie das Sperren illegaler Inhalte im Web etwa in der Türkei oder im Kampf gegen Terrorpropaganda unter Hinweis auf prinzipielle Gründe ablehnt, bei Kinderpornographie aber befürwortet. Die Abgeordneten Sophia in't Veld, Alexander Alvaro und Marietje Schaake wollten von der Ressortchefin vor allem wissen, wieso die Kommission auf Basis einer "fundierten juristischen Analyse" Web-Blockaden unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention "wahrscheinlich als rechtswidrig" eingestuft habe. In dieser Einschätzung habe es geheißen, dass es schwierig sei, die Notwendigkeit einer entsprechenden Maßnahme nachzuweisen. Nutzer würden schließlich selten auf illegale Inhalte stoße. Zudem bestünden so viele Umgehungsmöglichkeiten, dass der Ansatz nicht zweckmäßig und so unzulässig sei.

Malmström betont in der jetzt von Alvaro veröffentlichten Antwort, dass sich die Kommission bei dieser früheren Darstellung auf einen Bericht der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zur Internetzensur" in der Türkei gestützt habe. Das dabei gerügte Gesetz ermögliche die Sperrung des Zugangs zu Webseiten bereits, "falls ausreichender Verdacht besteht, dass bestimmte strafbare Handlungen begangen werden". Dazu zählten unter anderem das Ermutigen und Anstacheln zum Selbstmord, sexuelle Ausbeutung und Missbrauch von Kindern, Erleichterung des Drogenkonsums, Bereitstellung gesundheitsgefährdender Stoffe, Obszönitäten, Glücksspiele und strafbare Handlungen gegen Atatürk. Nach Ansicht der Schwedin unterscheidet sich die in dem Türkei-Bericht beschriebene Situation "grundlegend von den Maßnahmen", die sie in ihrem Entwurf für eine Richtlinie zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern vorgeschlagen habe.

So sei der Kommissionsvorschlag strikt auf den Tatbestand der Kinderpornographie begrenzt, führt die Liberale weiter aus. Einem Bericht der britischen Internet Watch Foundation zufolge seien 72 Prozent der Opfer von Kinderpornografie zwischen 0 und 10 Jahre alt, 23 Prozent sechs Jahre oder jünger und drei Prozent 2 Jahre oder jünger. 44 Prozent der Bilder zeigten Kinder als Opfer von Vergewaltigung oder Folter. Die Verbreitung solcher Aufnahmen sei ein Verbrechen "und sollte nicht mit Meinungsfreiheit verwechselt werden". Auch der Zugang zu solchen Bildern stelle eine Straftat dar, die "nicht mit dem Recht auf Erhalt von Informationen verwechselt werden sollte".

Von einer grundsätzlichen Ablehnung von Websperren aufgrund fundamentaler Bedenken will Malmström nichts mehr wissen. Der derzeit im Parlament diskutierte Entwurf sehe zudem vor, dass die Sperrung unter angemessenen Schutzvorschriften erfolgen müsse. Insbesondere solle von den Mitgliedsstaaten sichergestellt werden, dass eine Blockade "auf das Nötige beschränkt wird, dass die Nutzer über die Gründe für die Sperrung informiert werden und dass Inhalteanbieter im Rahmen des Möglichen darüber unterrichtet werden, dass sie die Entscheidung anfechten können". Vorschläge zur Ausweitung von Blockaden auf andere Politikbereiche wie den Kampf gegen Terrorpropaganda erwäge die Kommission nicht, da bei solchen im Gegensatz zur Verhütung von Straftaten an Kindern keinesfalls die Vorteile überwögen. Die Furcht eine schleichenden Ausbaus einmal aufgebauter Sperrinfrastrukturen sei unbegründet.

Die Innenkommissarin kann auch keine Anzeichen dafür erkennen, "dass Mitgliedstaaten, die derzeit den Internetzugang sperren, sich weniger engagiert für die Bekämpfung der Kinderpornographie einsetzen als diejenigen, die keine Sperrung vornehmen". Ein Vertreter der dänischen Polizei hatte im Bundestag dagegen jüngst erklärt, dass sein Land Informationen über Fundstellen von Missbrauchsbildern gar nicht mehr an die USA melde, da dort ein Löschen des Materials schwieriger durchsetzbar sei als in der EU. Auch ist laut Malmström bei Ländern mit Sperrmechanismen die Wahrscheinlichkeit nicht größer, dass diese die Umsetzung elementarer internationaler Vereinbarungen zum Kinderschutz verzögert umsetzten.

Insgesamt gehe aus verschiedenen Quellen eindeutig hervor, dass das Löschen der missliebigen Inhalte "nicht wirksam genug ist", behauptet die Kommissarin. Diese Einschätzung beziehe sich vor allem auf Inhalte, die auf Servern außerhalb der EU lagerten. Eine Studie (PDF-Datei) der Universität Cambridge von 2008 etwa habe zutage gefördert, dass Webseiten mit Missbrauchsbildern eine durchschnittliche "Lebensdauer" von rund 30 Tagen hätten und 20 Prozent davon nach sechs Wochen immer noch verfügbar seien. Dieses Muster werde durch die jüngsten Zahlen des Bundeskriminalamts bestätigt. Bürgerrechtler widersprechen aber den Angaben des BKA: Der AK Zensur kritisiert etwa, das BKA lösche Kinderpornos nur hablherzig. Und Provider kommen im Rahmen ihrer eigenen, weniger bürokratisch angelegten Löschbemühungen auf eine sehr viel höhere Erfolgsquote als die deutsche Polizeibehörde. Beides berücksichtigt Malmström allerdings in ihrer Argumentation nicht.. Die Kommission prüft ihren Angaben nach, ob und wie entsprechende Inhalte "wirksamer entfernt werden können". Realistischerweise könne aber nicht "mit einer kurz- oder mittelfristigen Verbesserung der Wirksamkeit derartiger Verfahren gerechnet werden". (jk)