Zahlreiche Funkstörungen durch Linzer Powerline

Das von der Linz AG betriebene Powerline-Netz ist für zahlreiche Störungen von Funkdiensten und Radioempfängern verantwortlich, wie das zuständige Technologieministerium nun mit einer Liste von Störungsmeldungen belegt.

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Das von der Linz AG in Oberösterreich betriebene Powerline-Netz (PLC) ist für zahlreiche Störungen von Funkdiensten und Radioempfängern verantwortlich. Dies geht aus einer vom zuständigen Technologieministerium (BMVIT) veröffentlichten Liste von Störungsmeldungen hervor [PDF]. Die Veröffentlichung dieser Liste ist eine Reaktion der Behörde auf eine Presseaussendung der Linz AG, in der die Unbedenklichkeit von Powerline behauptet wurde. PLC nutzt zur Datenübertragung über ungeschirmte Stromleitungen den Kurzwellenbereich in mehreren Blöcken von 1,8 bis 32 MHz.

Diese Woche hatte der Betreiber mitgeteilt, dass es "weder nationale noch internationale Einwände von Blaulichtorganisationen oder Militär" gegen PLC gäbe. Messungen mit Rotem Kreuz, Polizei und Feuerwehr hätten "eindeutig bewiesen, dass Powerline diese Notfunkdienste nicht stört." Jedoch dürften diese Messungen im Bereich um von 146 bis 174 MHz gemacht worden sein - weit oberhalb des von PLC belegten Frequenzbereichs. "Publizierte Berichte über Bestätigungen der Störungsfreiheit im VHF-Sprechfunkbereich sind deshalb irreleitend und für die Störsituation im Kurzwellenfrequenzbereich ohne Bedeutung", stellte das BMVIT klar. Das Störpotenzial sei eindeutig nachgewiesen. "Nicht nur feste und mobile Teilnehmer von Not-, Sicherheits- und Rettungsfunkdiensten sowie Amateurfunkstellen, sofern sie im Umfeld des PLC-Systems betrieben werden müssen, sondern auch der Kurzwellen-Rundfunkempfang [können] erheblich beeinträchtigt bis dauerhaft unterbrochen werden."

Mit einem rechtskräftigen Bescheid hatte das Ministerium als oberste Fernmeldebehörde der Linz AG aufgetragen, ihr Netz so zu betreiben, dass keine Störungen anderer Dienste auftreten. Da PLC ein lizenzfreier Dienst ist, dürfen beim Betrieb keine Störungen verursacht werden. Die Linz AG feierte diesen Bescheid aufgrund der Bescheinigung der Lizenzfreiheit zunächst als Erfolg, bekämpft ihn aber beim Verwaltungsgerichtshof. (Daniel AJ Sokolov) / (atr)