Datenschützer kritisiert Videoüberwachung an niedersächsischen Schulen

Der niedersächsische Landesdatenschützer gibt Schulen eine Orientierungshilfe für eine rechtmäßige Videoüberwachung an die Hand, nachdem voriges Jahr diverse Mängel festgestellt wurden.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 42 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der niedersächsische Landesdatenschützer Joachim Wahlbrink moniert die Videoüberwachung an Schulen des Landes. Bei Kontrollen im vergangenen Jahr an 30 Schulen mit 100 Kameras seien diverse Datenschutzmängel festgestellt worden, etwa fehlende Vorabkontrollen und Verfahrensbeschreibungen, zu lange Speicherfristen sowie nicht beachtete Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte, heißt es in einer Mitteilung.

29 Kameras, darunter 14 Attrappen, mussten ersatzlos abgebaut oder die Beobachtungs- beziehungsweise Aufzeichnungszeiten eingeschränkt werden. Außer den Vorabkontrollen und Verfahrensbeschreibungen seien die Beteiligung von Personalräten, Schulkonferenzen, Eltern- und Schülervertretungen nachzuholen. In einem Fall waren zwar keine Kameras, aber Hinweisschilder aufgehängt worden. Auch sie seien entfernt worden.

Nach Ansicht von Datenschützern wie Thilo Weichert aus Schleswig-Holstein liegt eine "Beeinträchtigung des Gemeinwohls" durch Videoüberwachung schon dann vor, wenn die Menschen die begründete Befürchtung haben, sie würden gefilmt. Dabei sei es unerheblich ob die aufgenommenen Bilder aufgezeichnet und ausgewertet werden oder ob sie nur durchlaufen, ob nur eine Kamera-Attrappe existiert oder die Videoüberwachung nur behauptet wird.

Damit sich die Situation an den niedersächsischen Schulen bessert, hat Wahlbrink eine Orientierungshilfe zum Download bereit gestellt. Sie soll Kommunalverwaltungen und Schulen über die grundsätzlichen Anwendungsfälle, die Rechte und Pflichten der beteiligten Organisationen und die wesentlichen technisch-organisatorischen Maßnahmen informieren.

Gegen die derzeit in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover übliche Praxis der polizeilichen Videoüberwachung ohne Kennzeichnung hat ein Mitglied des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung geklagt (PDF-Datei). In dem Fall, der in diesem Monat vor dem Verwaltungsgericht Hannover verhandelt werden soll, verlangt der Kläger, dass die Videokameras entweder abgebaut oder mit Hinweisschildern gekennzeichnet werden. In einem Fernsehbericht des NDR erläutert der Kläger, dass viele der über 84 Kameras noch nicht einmal als solche zu erkennen seien. Bisher wird nicht vor Ort auf die Kameras hingewiesen, seit knapp einem Jahr wohl aber auf einer speziellen Website. Die Polizei in Hannover sieht das als ausreichend an. (anw)