Datenschutzbeauftragter: Einbürgerungstest teilweise unzulässig

Persönliche Daten, aus denen etwa religiöse und weltanschauliche Überzeugungen, politische Meinungen, Gesundheit oder Sexualleben hervorgehen, dürften nur aufgrund einer Rechtsvorschrift oder mit Einwilligung des Betroffenen verarbeitet werden.

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Von
  • dpa

Der so genannte Gesprächsleitfaden zur Einbürgerung von Ausländern in Baden-Württemberg ist erneut in die Kritik geraten. Der Landesdatenschutzbeauftragte Peter Zimmermann bemängelte am Montag, einzelne Fragen seien unzulässig. Es bestehe die Gefahr, dass unberechtigt Daten über höchst intime Vorstellungen des Bewerbers beispielsweise zur Sexualität erhoben werden. "Dies ist rechtlich problematisch", sagte Zimmermann. Anhand des Leitfadens sollen Behörden in Zweifelsfällen prüfen, ob Einbürgerungswillige positiv zur deutschen Werte- und Rechtsordnung stehen.

Eine Sprecherin des Innenministeriums wies die Kritik Zimmermanns zurück: "Bedauerlicherweise hat der Datenschutzbeauftragte die Intention des Gesprächsleitfadens nicht begriffen." Er diene den Behörden als Hilfe für ein Gespräch mit den Ausländern, die Deutsche werden wollten. "Nicht mehr und nicht weniger." Die Sprecherin fügte hinzu, die aktuelle Diskussion unterstreiche die Notwendigkeit, genau zu prüfen, wer eingebürgert wird und wer nicht. Das Thema werde ein Schwerpunkt der nächsten Innenministerkonferenz sein.

Zimmermann mahnte hingegen, persönliche Daten, aus denen unter anderem religiöse und weltanschauliche Überzeugungen, politische Meinungen, die Gesundheit oder das Sexualleben hervorgehen, dürften nur dann verarbeitet werden, wenn eine besondere Rechtsvorschrift dies vorsehe oder der Betroffene einwilligt. Beide Voraussetzungen seien im Fall des Leitfadens nicht erfüllt. Das Land wäre – wie andere Bundesländer auch – gut beraten, auf eine bundeseinheitliche Lösung hinzuarbeiten, meinte Zimmermann. Er kritisierte auch, dass dem Einbürgerungstest eine "Regelvermutung" zugrunde liege, wonach bei muslimischen Bewerbern Zweifel an der inneren Hinwendung zur Werteordnung der Bundesrepublik Deutschland bestehen sollen: "Im Klartext bedeutet die Vorgabe des Innenministeriums: Wer als mutmaßlicher Muslim einen Einbürgerungsantrag stellt, ist aufgrund der getroffenen Regelungen in einer ungünstigeren Position als ein anderer Bewerber, bei dem die Behörde nicht von vornherein eine Zugehörigkeit zum Islam unterstellt, selbst wenn dieser – aus religiösen oder anderen Motiven – gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung kritisch eingestellt sein sollte."

Fragwürdig hält Zimmermann auch die pauschale Gleichsetzung von Religion und Staatsangehörigkeit, wie sie im Fall von Bewerbern für die deutsche Staatsbürgerschaft aus den 57 Ländern der Islamischen Konferenz vorgenommen werde. In einigen afrikanischen Mitgliedsstaaten der Islamischen Konferenz seien Muslime sogar in der Minderheit gegenüber Christen oder Angehörigen von Naturreligionen. (dpa) / (jk)