Datenschützer: Gläserner Mensch längst Realität

Die Bürger sollten die allgegenwärtige elektronische Überwachung nicht einfach hinnehmen, forderte der Hamburger Datenschutzbeauftragte: "Sicherheit darf nicht durch den Abbau von Freiheitsrechten erkauft werden."

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  • dpa

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Hartmut Lubomierski hat die Bürger dazu aufgefordert, die allgegenwärtige elektronische Überwachung nicht einfach hinzunehmen. "Sicherheit darf nicht durch den Abbau von Freiheitsrechten erkauft werden", sagte der Datenschützer am Dienstag bei der Vorlage seines Tätigkeitsberichtes 2004/2005 (PDF-Datei). Nie zuvor sei das Kommunikations- und Konsumverhalten so umfassend registriert worden wie heute, erklärte Lubomierski. Der "gläserne Mensch" sei längst Realität, Datenschutz spiele kaum noch eine Rolle. "Ich fordere die Wiederherstellung der Balance von Freiheit und Sicherheit", sagte Hamburgs oberster Datenschützer.

Jeder hat nach seinen Worten "grundsätzlich das Recht, sich im öffentlichen Raum unbeobachtet und unerfasst zu bewegen". Deshalb dürfe es keine Ausweitung der Videoüberwachung auf Straßen und Plätzen geben, bevor die Videoüberwachung auf der Reeperbahn "nicht sorgfältig, unabhängig und ergebnisoffen evaluiert wurde". Gleichzeitig warnte Lubomierski vor einer "Videoüberwachung in Schulen zur Kontrolle von Unterricht und laufendem Schulbetrieb". Es dürfe dabei nur um Objektsicherung gehen, "sonst brechen die letzten Dämme".

"Die Strukturen der Informationsgesellschaft müssen auf eine freiheitlich selbstbestimmte Kommunikation ausgerichtet werden", forderte der Datenschützer. Daher müsse die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten gestoppt, ein anonymer Zugang zum Internet möglich werden. Derzeit werde "jeder Klick" dort registriert.

Lubomierski kritisierte die Sicherheitsvorkehrungen zur Fußball-WM. Es spreche nichts dagegen, "wenn die Stadien zur Festung werden". Die umfassende Überprüfung von "Journalisten und Würstchenverkäufern durch Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst hat dagegen keine gesetzliche Grundlage", betonte Hamburgs Datenschutzbeauftragter. Er wundere sich, dass "niemand der Betroffenen das hat prüfen lassen". (dpa) / (jk)