Millionenvergleich in kanadischem Urheberrechtsstreit

Im Rechtsstreit um nicht vergütete Vervielfältigungsrechte von Künstlern haben die "Big Four" Sony, Universal, Warner und EMI einem Vergleich und einer Entschädigung in Millionenhöhe zugestimmt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 30 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

In Kanada haben sich die "Big Four" der Musikindustrie im Rahmen eines Vergleichs verpflichtet, 47,5 Millionen kanadische Dollar (rund 37 Millionen Euro) als Entschädigung für Urheberrechtsverletzungen an Künstler und andere Rechteinhaber zu bezahlen. Die Unternehmen hatten über 20 Jahre mehr als 300.000 Musikstücke ohne Lizenz vervielfältigt und in Form von Tonträgern und Videos auf den Markt gebracht. Ein Gericht im Bundesstaat Ontario muss den Vergleich noch bestätigen.

Nachfahren des Jazzmusikers Chet Baker hatten 2008 eine Sammelklage gegen die vier großen Labels Sony, Universal, Warner und EMI sowie die kanadischen Verwertungsgesellschaften CMRRA und SODRAC. Letztere konnten eine separate Einigung erzielen, indem sie das Verfahren unterstützen. Bei einer Niederlage im Prozess hätten den Labels Zahlungsverpflichtungen von bis zu sechs Milliarden kanadischer Dollar gedroht, heißt es in der Branche.

Die Labels hatten seit den späten 1980er-Jahren bewusst Musikstücke reproduziert und vertrieben, ohne die entsprechenden Genehmigungen der Rechteinhaber für die mechanischen Vervielfältigungen eingeholt zu haben. Sie führten zwar eine entsprechende Liste ("Pending List"), sollen aber keine angemessenen Anstrengungen unternommen haben, die Urheberrechtsvergütungen auszuzahlen. Die Labels selbst sollen ihre Verbindlichkeiten auf diesen Listen mit 50 Millionen kanadischer Dollar bewertet haben.

Der Vergleich mit den Musikkonzernen betrifft physische Musikmedien, die bis inklusive 2009 auf den Markt gebracht und bis Ende März 2010 verkauft wurden. Downloads sind davon nicht erfasst. Außerdem soll zwischen den Labels und den Verwertungsgesellschaften ein System erarbeitet werden, das ab 2012 die zeitnahe Entschädigung der Rechteinhaber sicherstellt.

In Kanada wird seit Monaten intensiv über eine Reform des Urheberrechts diskutiert. Ein von der konservativen Minderheitsregierung Mitte 2010 vorgestellter Entwurf sieht eine Ausweitung von "Fair Use"-Klauseln für Parodie und Satire, Bildung sowie die zeitversetzte Durchleitung im Internet vor, nimmt Nutzern aber praktisch alle Rechte, wenn das Werk mit digitalen Einschränkungen (DRM) versehen ist. Die Regierungspartei verfügt im Unterhaus über keine Mehrheit und ist daher für die Verabschiedung der Reform auf die Unterstützung anderer Parteien angewiesen. (vbr)