Bitkom fordert Privatisierung des Glücksspielmarkts

Der Branchenverband erhofft sich von einer Abschaffung des staatlichen Wettmonopols, das mit den Bestimmungen aus Karlsruhe zur Suchtverhinderung kaum mehr realisierbar sei, Impulse für die neuen Medien.

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Der Bitkom plädiert im Lichte der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen Monopol bei Sportwetten für eine Freigabe des lukrativen Marktes für die Privatwirtschaft. "Eine von einem zuverlässigen Rechtsrahmen getragene Liberalisierung kann wichtige zusätzliche Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung im Bereich der neuen Medien geben", schreibt der Branchenverband in einem Positionspapier. Der EU-Kommission lägen zahlreiche Beschwerden gegen staatliche Monopole in Mitgliedsstaaten vor, wobei auch Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren drohe. Einer momentan vorbereiteten Gesetzgebung aus Brüssel könnte Berlin daher am besten durch "schnelles Handeln" zuvorkommen.

Mit einem entsprechenden legislativen Verfahren dürfte die Bundesregierung dem Lobbyverbund zufolge "einen relevanten Beitrag zur weiteren Entwicklung des E-Commerce" leisten, da der Online- und Mobile-Wettmarkt ein Wachstumsfeld darstelle. Die vorgeschlagene Privatisierung wäre laut Bitkom letztlich auch im Interesse des Staates. Schließlich seien die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an eine Beibehaltung des Staatsmonopols gestellt hat, "nur sehr schwer erfüllbar". Jedenfalls würden sie den Glücksspielbetrieb für den Staat uninteressant machen. "Nicht nur blieben die attraktiven Einnahmen praktisch aus", heißt es in der Stellungnahme. "Der Staat geriete auch dauerhaft in einen unlösbaren, durch das Urteil zugespitzten Interessenkonflikt zwischen Spielbetrieb einerseits und aktiven Maßnahmen zur Verhinderung der Inanspruchnahme des Angebots andererseits." Einer Regelung hierzulande auf Bundesländerebene steht der Bitkom dagegen aufgrund einer drohenden "Rechtszersplitterung" skeptisch gegenüber.

Karlsruhe hatte im Streit um das Monopol des staatlichen Lotto-Ablegers Oddset entschieden, dass dieses nur bei einer besseren Anpassung an seinen ursprünglichen Zweck der Missbrauchverhinderung bei Glücksspielen aufrecht erhalten werden könne. Ein staatliches Wettmonopol sei verfassungswidrig, beschlossen die Verfassungsrichter, wenn es nicht konsequent an den Zielen der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet sei. Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber daher zu einer Neuregelung bis zum Ende 2007 aufgefordert. In den Auflagen geht es etwa um den klareren inhaltlichen Zuschnitt des staatlichen Wettangebots, die Gewährleistung von Spieler- und Jugendschutz auf allen Vertriebswegen und die Errichtung einer neutralen Kontrollinstanz außerhalb der Finanzministerien.

Geht es nach dem Bitkom, kann aber langfristig nur ein geöffneter, reglementierter Markt den Schutz der Verbraucher im Bereich der Glücksspiele sicherstellen. Zocker hierzulande würden nach Ansicht des Verbands bei entsprechenden attraktiven deutschen und europäischen Offerten stets diese gegenüber den Plattformen von Anbietern aus Staaten außerhalb der EU vorziehen, da sie sich hier eher auf die Seriosität der Dienstleister verlassen könnten. "Selbstverständlich" müsse ein entsprechendes "Regime" im Rahmen der Liberalisierung aber "wirksame Vorkehrungen zum Verbraucher- und Jugendschutz enthalten". Letztlich würden so auch "zusätzliche Steuereinnahmen für den Staat generiert". Als Vorbild könnten laut Bitkom dabei "positive Erfahrungen aus Großbritannien" weiterentwickelt werden. Das dortige Modell kombiniere "gute wirtschaftliche Wachstumsbedingungen" mit eine Mehr an Steuergeldern und "hohen Standards in den Bereichen Sicherheit, Jugendschutz, Prävention von Spielsucht, Wettmanipulationen oder Geldwäsche." (Stefan Krempl) / (jk)