US-Plattenlabel muss Schadensersatzforderung erläutern

In einem Verfahren gegen eine Frau, der Universal Music vorwirft, Copyright-geschützte Musik im Internet getauscht zu haben, hat der Richter einem Antrag der Verteidigung auf Erläuterung der Schadensersatzhöhe stattgegeben.

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Ein US-amerikanisches Gericht verlangt von einem Plattenlabel eine Erklärung dafür, warum sie für einen in einer Musiktauschbörse unautorisiert bereitgestellten Song 750 US-Dollar verlangt und nicht wie von Einzelhändlern 70 Cent für ein Musikstück. Das berichtet das Weblog Recording Industry vs. The People, das sich auf die Berichterstattung über Klagen der Musikindustrie gegen Internetnutzer spezialisiert hat.

In dem konkreten Verfahren geht es um eine im Februar dieses Jahres eingereichte Klage von Universal Music gegen eine Frau aus dem New Yorker Stadtteil Brooklyn. Die Plattenfirma wirft ihr vor, Copyright-geschützte Musikstücke im Internet getauscht zu haben, und wollte das Verfahren gegen eine Zahlung von 4500 US-Dollar beilegen. Die Verteidigung focht die Höhe des geforderten Schadensersatzes an und forderte von Universal Belege zur Zusammensetzung des Großhandelspreises für ein Musikstück. Das Argument der Kläger, die Beklagte habe nicht über den entstandenen Schaden zu befinden, wies der New Yorker Richter David Trager ab.

Der Fall erregte früher bereits Aufsehen, weil die Beklagte nach eigenen Angaben noch nie einen Computer besessen hat. In der Wohnung der Frau soll sich aber ein Internetzugang und ein ungeschütztes WLAN befunden haben, hieß es zur Erklärung in Medienberichten. (anw)