.eu: Domaingrabber weichen auf Markengrabbing aus

Unternehmen sichern sich beim Deutschen Patent- und Markenamt Marken auf Allgemeinbegriffe, um in der Sunrise-Phase vor dem allgemeinen Registrierstart bei vermutlich begehrten .eu-Adressen zuschlagen zu können.

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Von
  • Monika Ermert

Der Run auf die Domain .eu wirft seine Schatten voraus. Ein Blick in die Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) zeigt, dass eine Reihe besonders schlauer Zeitgenossen nicht bis zum allgemeinen Registrierstart warten wollen. Statt wie Otto-Normal-Nutzer auf first-come-first-serve zu warten, wollen sie in der so genannten Sunrise-Phase zuschlagen, die Markeninhabern ein Vorregistrierrecht sichert. Das ist ganz einfach: Einige Unternehmen haben sich einfach interessante Allgemeinbegriffe beim DPMA eintragen lassen.

Von PORNO bis Business, von MUSIC bis SEX sei alles schon weg, klagt Sozialarbeiter Bodo Schaffeld, der auch sein Stück vom Kuchen wollte und bei den Recherchen auf die Spitzenreiter stieß; eine Firma bringt es auf 119 Markeneintragungen. Hunderte von Eintragungen gibt es zudem mit dem Bestandteil ".eu", berichtet die Seite Markenbusiness.com. Angemeldet wurden etwa golf.eu, news.eu oder sport.eu. Natürlich kosten die Anmeldungen auch Geld, 200 bis 300 Euro mindestens werden für einen Eintrag beim DPMA fällig, und ganz sicher hat man die Domain damit noch nicht. Erst einmal sichert man sich nur eine gute Position in der Vorregistrierphase.

Bei Eurid, wo man sich den Anforderungen der EU-Kommission folgend um die größtmögliche Fairness beim Start der Europa-Domain bemüht, ist man ein bisschen ratlos. Man hat versucht, Domaingrabbern durch eine komplizierte, zweistufige Sunrisephase den Wind aus den Segeln zu nehmen. Alle angemeldeten Markenrechte werden von einer kleinen Truppe bei PriceWaterhouseCoopers eigens gegengecheckt. Dass man es statt Domaingrabbern aber plötzlich mit Markengrabbern zu tun hat, damit hat man wohl so nicht gerechnet.

Die Allgemeinbegriffe sind zwar nur dadurch eintragungsfähig, dass sie unter ganz speziellen Klassen registriert werden -- der Begriff Recht etwa unter "Ausgestopfte Vögel" und "Zahnstocher", PORN unter "Gasanzünder", "Beton" oder "Anästhetika" und MUSIC unter "Obst und Gemüse". Die Einträge sind aber gültig, meint Markenexperte Thomas Bettinger, trotz der etwas zweifelhaften Klassifizierung: "Jedes Gericht wird die Einträge anerkennen. Ich glaube daher nicht, dass sich die Validierungsagentur bei PWC darüber hinwegsetzen kann." Wird eine Marke nicht genutzt, dann erlischt sie nach fünf Jahren. Könnte theoretisch nach einer gewissen Zeit überprüft werden, ob auf einer music-Domain auch tatsächlich "Obst" an den Mann gebracht wird? Bettinger schüttelt etwas zweifelnd den Kopf: Im Zweifel werden die Begriffe zum fraglichen Zeitpunkt wohl schon verkauft sein.

Übrigens finden sich die Micky-Maus-Einträge nicht allein im deutschen Markenregister, vielmehr wird der neue Sport auch anderswo betrieben, sei es beim Markenamt der Beneluxstaaten oder beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante.

Eine Möglichkeit, dem Markengrabben doch noch einen Riegel vorzuschieben, sieht Schaffeld darin, dass Eurid und PWC den Stichtag möglichst weit in die Vergangenheit legen. Zumindest die jüngsten Eintragungen kämen dann nicht mehr zum Zug. Belohnt würden andererseits diejenigen, die bereits vor vielen Monaten oder gar Jahren auf den Markeneintrag gesetzt haben, darunter auch Schaffeld. Die lange Anlaufphase zur .eu hat smarten Domain-Verkäufern ausreichend Zeit gegeben.

Marc van Wesemael, Chef bei Eurid, teilte auf Anfrage von heise online mit, dass Eurid und die Experten bei PWC derzeit die Frage des Stichtags erörtern. Man erhalte laufend Stellungnahmen von Interessengruppen zu der Frage und es gebe auch eine Reihe entschiedener Gegner einer Stichtagsregelung. "Übrigens steht auch die Entscheidung aus, ob die EU-Regelungen uns eine rechtliche Basis für eine Stichtagsregelung geben," so van Wesemael. (Monika Ermert) / (anw)