Mobilcom: Wieder Ärger mit Verbraucherschützern
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vor dem Landgericht Flensburg Klage gegen die private Telefongesellschaft Mobilcom eingereicht.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat vor dem Landgericht Flensburg Klage gegen die private Telefongesellschaft Mobilcom eingereicht. Die Verbraucherschützer werfen Mobilcom nach Informationen der Berliner Zeitung "Tagesspiegel" vor, daß der Einzelverbindungsnachweis auf ihren Mobilfunkrechnungen nicht den Anforderungen der Telekommunikationskundenschutzverordnung genügt.
"Der kostenlose Einzelverbindungsnachweis beinhaltet nicht die vollständige Wiedergabe der angewählten Rufnummer und auch nicht den Einzelpreis jedes Gesprächs", wird Helga Zander-Haytt von der Verbraucherzentrale NRW zitiert. Wenn man diese Informationen haben wolle, müsse man eine sogenannte Komfortabrechnung verlangen, für die Mobilcom eine zusätzliche Gebühr von 5,80 DM im Monat fordert. "Wir haben Mobilcom eine Abmahnung geschickt, konnten uns aber außergerichtlich nicht mit dem Unternehmen einigen", sagte die Sprecherin. Aus dem gleichen Grund wurde auch der Mobilfunkprovider Cellway verklagt.
Die Mobilcom hatte kürzlich nach einer Abmahnung durch den Verbraucherschutzverein (VSV) Berlin ihren umstrittenen Internetzugang zum Pauschaltarif eingestellt. (cp)