Bayern will gegen illegales Glücksspiel vorgehen -- tut dies aber nur halbherzig

So konnte etwa der Betreiber eines in Deutschland nicht zugelassenen Internet-Casinos unlängst in der Landeshauptstadt München groß auftreten und für neue Kunden werben.

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Von
  • Peter-Michael Ziegler

Bayern will nach Angaben von Innenminister Günther Beckstein (CSU) illegalen Sportwetten im Freistaat einen Riegel vorschieben. Die Sicherheitsbehörden würden entschieden gegen verbotenes Glücksspiel vorgehen, teilte die Staatskanzlei am Dienstag nach der Kabinettssitzung mit. Es sei nicht akzeptabel, dass illegale Anbieter im In- und Ausland gegen Vorschriften zum Schutz der Spieler vor dem wirtschaftlichen Ruin und der Spielsucht verstoßen, erklärte Beckstein. Außerdem würden vor allem Internet-Anbieter Steuervorschriften umgehen und illegal Einnahmen abschöpfen. Zugelassen sind in Bayern einzig die "Oddset"-Wetten. Andere Wetten im Internet und in Wettbüros sind illegal.

Ob es sich dabei um mehr als nur ein Lippenbekenntnis handelt, ist angesichts der Tatsache, dass die bayerischen Behörden die Betreiber des in Deutschland nicht zugelassenen Online-Casinos Mapau.de zuletzt frei in der Landeshauptstadt gewähren ließen, allerdings fraglich. Das in Trinidad beheimatete Unternehmen Sunny Group, zu dessen Firmenkonglomerat auch das Internet-Casino Mapau gehört, hatte Ende September zu einer Veranstaltung ins Münchener Oberangertheater geladen, bei der unter anderem das nach eigenen Angaben zweihundertfünfzigtausendste Mitglied von Mapau.de geehrt wurde. Angereist waren hochrangige Sunny-Group-Manager, die den Auftritt nicht zuletzt für Werbung in eigener Sache nutzten.

Die mit einer Lizenz des Karibikstaats Antigua und Barbuda arbeitende Sunny Group hatte sich 2003 die Domain www.mapau.de gesichert und betreibt darüber seither eine Online-Casino-Plattform mit virtuellen Kartenspielen, Slotmachines und Roulette-Software. Die komplett in deutscher Sprache verfasste Internet-Präsenz Mapau.de ist hochprofessionell aufgezogen und soll nach Unternehmensangaben jeden Monat mehr als 20.000 Spieler aus Deutschland anlocken.

heise online liegen Informationen darüber vor, dass schon vor der Veranstaltung in München eine Strafanzeige der Spielbank Wiesbaden -- Betreiberin des einzigen in Deutschland staatlich konzessionierten Online-Roulette -- gegen die Betreiber von Mapau.de bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingegangen war. Auch die Staatsanwaltschaft München hatte Kenntnis von der Mapau-Veranstaltung, wollte aber wegen einer unklaren Rechtslage bei Angeboten ausländischer Internet-Spielcasino-Betreiber in Deutschland keine Maßnahmen ergreifen.

Angesichts deutscher Strafgesetze wagt sich die Sunny Group mit ihrer deutschen Casino-Domain weit vor: Laut Strafgesetzbuch (StGB) ist die öffentliche Veranstaltung eines Glücksspiel, sofern der Betreiber nicht über eine behördliche Erlaubnis dafür verfügt, bei Strafe verboten. Paragraph 284 StGB sieht im Falle eines Verstoßes eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor; bei gewerbs- oder bandenmäßiger Begehung erhöht sich der Strafrahmen auf drei Monate bis fünf Jahre. Auch die Werbung für ein verbotenes Glücksspiel ist strafbar, ebenso die Teilnahme an einem solchen als Spieler. (pmz)