US-Exporteure von Hightech-Produkten befürchten stärkere Restriktionen

Nach einer Entscheidung eines US-Gerichts müssen Unternehmen in den USA damit rechnen, dass sie künftig sehr viel häufiger Ausfuhrgenehmigungen benötigen, wollen sie Hightech-Produkte oder Teile davon ins Ausland exportieren.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 80 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Peter-Michael Ziegler

Unternehmen in den USA befürchten, dass sie künftig sehr viel häufiger Ausfuhrgenehmigungen beim US-Handelsministerium beantragen müssen, wollen sie Hightech-Produkte oder Teile davon ins Ausland exportieren. Hintergrund ist eine kürzlich getroffene Entscheidung eines Berufungsgerichts in Boston, die zu Gunsten des Handelsministeriums ausfiel. In dem Verfahren ging es um den Fall zweier Unternehmer aus den US-Bundestaaten Maine und Massachusetts, die eine kleine Presse nach Indien geliefert hatten, mit der sich industriell gefertigte Produkte formen ließen.

Die Unternehmer wurden vom Handelsministerium angezeigt, weil sie für den Export der Presse keine Ausfuhrgenehmigung eingeholt hatten -- dies, obwohl die Presse so klein war, dass sie nicht unter die Bestimmungen der Ausfuhrgesetzes fiel. Mit dem Schaltpult ließ sich allerdings eine sehr viel größere Presse bedienen, die der indische Handelspartner anschließend aus der Schweiz importierte. Das Handelsministerium argumentierte damit, dass das Schaltpult in Kombination mit der größeren Presse zur Herstellung von Waffen und sogar Teilen einer Atombombe genutzt werden könne, und dass deshalb eine Export-Genehmigung erforderlich sei.

Die Exporteure wurden 1995 zunächst verurteilt, kurz darauf aber wieder freigesprochen. Der zuständige Richter warf den beiden Unternehmern zwar "verwerfliches Verhalten" vor, begründete den Freispruch aber damit, dass eine Passage in den Bestimmungen der Ausfuhrgesetzes sehr vage fomuliert sei. Darin heißt es, dass Export-Lizenzen auch für solche Teile erforderlich sind, die "speziell" für das Betreiben von Geräten konstruiert werden, die einer Exportgenehmigung bedürfen.

Das Berufungsgericht in Boston stellte in seiner Entscheidung jetzt fest, dass die Bestimmung nicht nur auf Teile anzuwenden sei, die für die Bedienung exportlizenzpflichtiger Geräte konstruiert werden, sondern generell auf alle Teile, mit denen es möglich ist, solche Geräte zu betreiben oder zu bedienen, egal ob diese speziell dafür entworfen wurden oder nicht. Die Industry Coalition on Technology Transfer geht davon aus, dass die Zahl der Produkte, für die Ausfuhrgenehmigungen beim US-Handelsministerium eingeholt werden müssen, durch die Entscheidung von bisher 15.000 auf künftig bis zu 80.000 steigt. Bis solche Genehmigungen erteilt werden, vergehen in der Regel zwei Monate. (pmz)