Facebook entschärft seinen Freundefinder

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte hat mit Facebook eine Vereinbarung getroffen, nach der der umstrittene Friend Finder datenschutzkonform umgestaltet werden soll.

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Facebook versendet an Nichtmitglieder Einladungen, sich an dem sozialen Netzwerk zu beteiligen – soweit nichts Ungewöhnliches. Das mit Abstand weltweit größte soziale Netzwerk garniert seine Einladungen jedoch mit Profilfotos und Namen von Facebook-Nutzern, die der Adressat "möglicherweise" kennen könnte. Empfänger sind dann immer verunsichert, wenn Facebook ins Schwarze trifft, und die Einladung tatsächlich Freunde, Geschäftspartner und Bekannte enthält. Verursacher ist Facebooks Freundefinder, mit dem Benutzer ihre Adressbuchdaten mit dem Netzwerk abgleichen können – eine Funktion, die Verbraucherschützern schon seit Längerem ein Dorn im Auge ist.

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat jetzt mit Facebook vereinbart, dass der Friend Finder in vielen Punkten datenschutzkonform umgestaltet werden soll. So soll der Benutzer die von ihm hochgeladenen Adressdaten in einem Facebook-internen Adressbuch besser verwalten können. Die Daten Dritter, also von Personen, die nicht Mitglied sind, soll Facebook zukünftig nur noch zum Auffinden von Freunden nutzen dürfen. Eingeladene Nicht-Facebook-Nutzer sollen über einen Link dazu informiert werden, weshalb sie die E-Mail erhalten und wie sie in Zukunft verhindern können, dass ihre Adresse für Freundvorschläge verwendet werden.

Wer dem Einladungsverfahren widerspricht, kann künftig nicht nur verhindern, weitere Einladungen durch den Nutzer zu bekommen. Facebook darf seine E-Mail-Adresse dann auch grundsätzlich nicht mehr zu Zwecken des Freundefindens verwenden. Die E-Mail-Adressen der Widersprechenden werden datenschutzkonform nur in Form eines Hash-Wertes gespeichert, also nicht im Klartext.

Noch weitergehende Lösungen, etwa der gänzliche Verzicht auf das Importieren von Daten Dritter, waren in den Verhandlungen nicht zu erreichen, so Caspar in seiner Pressemitteilung (PDF-Datei). Sie dürften nach seiner Ansicht auch aus rechtlichen Gründen kaum durchsetzbar sein. Auch Facebook-Sprecherin Tina Kulow freut sich über die Vereinbarungen, die nach ihren Informationen nur für deutsche Nutzer gelten. (jo)