Medienwächter setzen sich für Netzneutralität ein
Eine Kommission der Landesmedienanstalten hat sich gegen eine bevorzugte Durchleitung spezieller Inhalte im Internet ausgesprochen, da sonst die vorgeschrieben Offenheit für Medienplattformen verletzt sein könnte. Dies müsse auch für den Mobilfunk gelten.
Eine Kommission der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) hat sich dagegen ausgesprochen, spezielle Inhalte im Internet bevorzugt durchzuleiten. In offenen Netzen dürfe ein Plattformbetreiber nicht vorauswählen, heißt es in einem aktuellen Thesenpapier (PDF-Datei) der Anstalten zur Netzneutralität. Nur so könnten Anbieter von Rundfunk und vergleichbaren Telemedien ihre Angebote unmittelbar bereitstellen. Verlange ein Netzbetreiber dagegen ein Entgelt dafür, dass ein bestimmter Inhalt überhaupt oder schneller beziehungsweise in besserer Qualität transportiert werde als andere, könne der Rundfunkstaatsvertrag verletzt werden.
Das "offene Internet" ermögliche "eine kostengünstige Medienversorgung in hoher technischer Qualität" und sei ein "wichtiges Instrument zur Vielfaltssicherung und des Zugangs auch kleinerer und innovativer Anbieter, heißt es in dem Papier. Über das Breitband-Internet könnten zudem inzwischen auch Rundfunkinhalte wie verpasste TV-Sendungen oder Filme etwa über Mediatheken bezogen werden.
Die Medienanstalten halten wenig davon, dass Provider Möglichkeiten für "neue Formen des Netzmanagements" fordern. Dahinter stecke "weniger die Problematik knapper Ressourcen" als vielmehr die "Suche nach neuen Geschäftsmodellen. Gravierende Engpässe bei der stationären oder mobilen Nutzung des Internets seien jedenfalls bislang "nicht nachvollziehbar dargelegt". Daher sollten Forschungsansätze unterstützt werden, die tatsächliche Entwicklung des Datenaufkommens zu untersuchen.
Nichts einzuwenden haben die Medienanstalten gegen Refinanzierungspraktiken, die für höhere Datenraten und -mengen von den Nutzern einen Aufpreis verlangen. Niemand sei daran gehindert, "volumenabhängige Entgeltmodelle einzuführen". Davon zu unterscheiden seien aber Überlegungen, wonach Anbieter neben den Kosten für die Bereitstellung ihrer Dienste im Internet auch für deren Übermittlung zusätzlich zahlen müssten. Das würde ihrer Ansicht nach "finanzstarke und verhandlungsmächtige" Contentmakler bevorzugen und "schwer erfassbare" Diskriminierungsansätze bieten. Vor diesem Hintergrund müsse der offene Bereich rechtzeitig gesichert werden und damit die Kreativität auch in den Netzen der nächsten Generation.
Die Medienanstalten stimmen mit Bund und Ländern überein, die mit der Abschaltung analoger Sender freiwerdende "digitale Dividende" im Rundfunkbereich zur Versorgung ländlicher Räume mit Breitband zu nutzen. Aber auch dabei sei die Netzneutralität "umfassend zu sichern". In Mobilfunknetzen müsse ebenfalls ein "offener Bereich" bewahrt werden. Angesichts beschränkter Bandbreiten könnten hier laut dem Papier aber "inhalteneutrale Formen des Netzmanagements" und der Abrechnung derzeit noch eher angebracht sein als im stationären Internet.
In eine andere Richtung läuft die Diskussion in Großbritannien. Medienberichten zufolge liebäugeln große Zugangsanbieter dort offen mit der Idee einer bevorzugten Durchleitung von Inhalten gegen Bezahlung und sogar dem Abschalten weniger finanzstarker Kanäle. Ein ein Vertreter des Providers TalkTalk sagte, er könnte sich vorstellen, den Zugang zu einer Abspielplattform für Angebote der BBC im Gegenzug für eine Favorisierung etwa von YouTube zu sperren. Von BT kam die Ansage, dass es durchaus Situationen geben könne, in denen ein Inhalte- oder Diensteanbieter den Provider etwa für eine garantierte baldige Übertragung bezahlen sollten. Schon vor Jahren forderten Zugangsanbieter auf der Insel eine Beteiligung der BBC an ihren Netzkosten. (anw)