Klage gegen Wahl des Intershop-Aufsichtsrats
Aktionäre des Jenaer Software-Anbieters haben zwei Klagen gegen Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung Mitte Dezember eingereicht.
Die Querelen um den Aufsichtsrat des Jenaer Software-Anbieters Intershop nehmen kein Ende. Wie ein Sprecher des börsennotierten Unternehmens am Mittwoch bestätigte, haben Aktionäre zwei Klagen gegen Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlung Mitte Dezember eingereicht. Eine davon richtet sich gegen die Wahl des Aufsichtsrates, die andere gegen den Kauf eigener Aktien für ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm.
Bei Intershop hatte zuletzt ein monatelanger Machtkampf um den Aufsichtsrat getobt. Der US-Großaktionär GSI Commerce Solutions Inc. hatte versucht, das Kontrollgremium komplett mit eigenen Vertretern zu besetzen, was auf Widerstand freier Aktionäre gestoßen war. Diese fürchten einen Interessenkonflikt, da GSI wichtiger Kunde von Intershop ist.
Vor der außerordentlichen Hauptversammlung im Dezember hatte sich GSI mit einer Gruppe von Aktionären darauf geeinigt, dass nur einer der Aufsichtsratsposten neu besetzt wird. Gewählt wurde GSI-Finanzvorstand Michael Ross Conn, der neben Jim MacIntyre der zweite GSI-Mann im Intershop-Aufsichtsrat ist. In seinem Amt bestätigt wurde damals Herbert May, Ex-Vorstand der Deutschen Telekom AG. Nun soll das Landgericht Gera prüfen, ob Conns Tätigkeit als Vorstand bei einem wichtigen Lieferanten mit der Funktion als Aufsichtsrat vereinbar ist. Eine Gerichtssprecherin konnte am Mittwoch noch keine näheren Angaben dazu machen oder einen Verhandlungstermin in dieser Sache nennen.
Intershops Geschäfte laufen inzwischen wieder gut. Bis Ende September wurde ein Umsatzplus von 34 Prozent auf 27,7 Millionen Euro verbucht, der Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) lag bei 1,1 Millionen Euro. GSI hält 27 Prozent der Anteile an Intershop. (anw)