Telekom gewinnt im Prozess um "Spatzenleitungen"
Die Stadt Reutlingen muss einen neuen Bescheid über den Antrag auf oberirdisch verlegte Telefonleitungen ausstellen, diesen aber nicht zwangsläufig genehmigen, hieß es bei Gericht.
Die Telekom hat einen Prozess um die Verlegung von oberirdischen Telefonleitungen unerwartet doch noch gewonnen. Mit seiner Entscheidung vom Montag hob das Verwaltungsgericht Sigmaringen den Bescheid der Stadt Reutlingen auf, mit dem die Kommune der Telekom die so genannten Spatzenleitungen verboten hatte. Nun müsse die Stadt einen neuen Bescheid ausstellen, erklärte ein Gerichtssprecher. Wie dieser auszusehen hat, will das Gericht in einigen Tagen in seiner Urteilsbegründung ausführen. Das bedeute jedoch nicht automatisch, dass die Telekom einen Anspruch auf Genehmigung der oberirdischen Leitungen habe.
Die Telekom hatte geklagt, da die Stadtverwaltung Reutlingen in einem neuen Wohngebiet sowie in einem Areal mit Wohnungen und Gewerbe keine Spatzenleitungen genehmigte. Zuvor war von Reutlingen als erste Kommune in Deutschland die Ăśbernahme der Mehrkosten fĂĽr die unterirdische Kabelverlegung abgelehnt worden. (dpa) / (jk)