Bericht: Ausgelöste Wassersensoren kein zwingender Garantieverlust

Apple ergänzte offenbar die Richtlinien zur Handhabung von Geräten mit ausgelöstem Wassersensor – diesen kann Garantie gewährt werden, wenn sie keine weiteren Wasserschäden aufweisen.

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In angeblich für zertifizierte Apple-Reparaturstellen gedachten Unterlagen, die die französische Seite igeneration veröffentlichte, ergänzte der iPhone-Hersteller die Passagen zur Garantiehandhabung bei ausgelöstem Wassersensor (Liquid Contact Indicator – LCI): "Wenn ein Kunden bestreitet, dass ein iPod mit ausgelöstem Wassersensor durch den Kontakt mit Flüssigkeit beschädigt worden ist und es keine äußerlichen Anzeichen korrosionsbedingter Schäden gibt, dann kann der iPod weiterhin für eine Garantiereparatur qualifiziert sein", führt Apple aus.

Damit bleibt Kunden und Reparaturstellen deutlich mehr Verhandlungsspielraum – bislang reichte ein ausgelöster Wassersensor meist aus, um eine Reparatur im Rahmen der Garantie abzulehnen. Obwohl das Dokument sich nur auf den iPod bezieht, geht igeneration davon aus, dass die neue Richtlinie auch für iPhone und iPad gilt. Flüssigkeitsschäden sind nicht durch die einjährige Hardware-Garantie des Unternehmens gedeckt. iPod, iPhone, iPad sowie mobile Macs verfügen seit Jahren über Wassersensoren, die sich bei Kontakt mit Flüssigkeit verfärben – die Sensoren reagieren allerdings unter Umständen auch auf sehr hohe Luftfeuchtigkeit oder starke Temperaturschwankungen.

Wassersensoren des iPhone 4

(Bild: Apple)

Seit dem vergangenen November weist Apple die eigenen Läden und Reparaturcenter bereits dazu an, bei der Beurteilung eventueller Wasserschäden neben den Wassersensoren auch auf weitere Zeichen zu achten – beispielsweise Flüssigkeitsrückstände unter dem Display. (lbe)