Gericht verbietet Anwälten Adword-Werbung bei Google

Ein Münchner Gericht hat dem Verfügungsantrag eines Fondsanbieters stattgegeben, nach dem eine Kanzlei keine Adword-Werbung mit dem Markennamen des Fonds mehr machen darf. Die Reklame verstoße gegen standesrechtliche Werbevorschriften.

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Das Landgericht München I hat einer Heidelberger Anwaltskanzlei untersagt, mit Google Adwords für die eigene Dienstleistung zu werben. Anwälte dürfen zwar grundsätzlich für sich werben, sollen dies aber so dezent wie möglich tun. Im vorliegenden Fall ist das nach Geschmack des Gerichts nicht passiert, die Kammer vermisst die gebotene Sachlichkeit.

Mit dem Ende Oktober gefällten Urteil (Az.: 7 O 16794/06) kommen die Richter dem Antrag eines Fondsanbieters auf einstweilige Verfügung nach. Der hatte sich daran gestört, dass die mit Bank- und Kapitalmarktrecht befassten Anwälte den Namen des Fonds als Adword registriert und darunter eine Anzeige geschaltet hatten, die zu einer Website mit Informationen über angebliche Fehler im Prospekt des Fonds und möglichen Schadensersatzforderungen führten.

Die Fondsgesellschaft warf den Anwälten eine "sittenwidrige Schädigung" vor, potentielle Kunden würden von den Informationen abgeschreckt. Darüber hinaus verstoße die Kanzlei mit diesem "Fischen nach Mandanten" gegen das Standesrecht. Dem konnten die Richter weitgehend folgen. Die Werbung bewege sich nicht mehr im Rahmen einer "sachlichen Unterrichtung über das Dienstleistungsangebot der Anwälte", heißt es in einer Mitteilung des LG München. Die übertrieben reklamehafte und "marktschreierische" Herausstellung gegenüber einer Zielgruppe, die sich nicht für Anwälte, sondern Informationen über den Fond interessiere, unterstreiche die Unsachlichkeit.

Die von dem klagenden Unternehmen ebenfalls angeführte Markenrechtsverletzung konnte die Münchner Kammer allerdings nicht erkennen. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei die Verwendung einer fremden Marke als Suchwort erlaubt, wenn der Begriff als Hinweis auf den Inhalt einer Internetseite verwendet werde. Dies sei hier der Fall gewesen, da auf der Seite eine kritische Auseinandersetzung mit dem Fond erfolgte. (vbr)