Online-Angebote von Marken-Fälschungen boomen
Von 2003 auf 2004 ist die Zahl der Beschlagnahmen von Produktfälschungen durch den Zoll um das Zweieinhalbfache gestiegen; mehr als 40 Prozent der gefälschten Markenwaren wurden 2004 im Internet angeboten.
"Geiz ist geil!" -- dieser Spruch gilt mittlerweile auch für exklusive Markenartikel. Besonders im Internet werden Designerjeans und Luxushandtaschen als Schnäppchen für wenige Euro angeboten. Käufer müssen sich dabei jedoch vor Fälschungen in Acht nehmen: Etliche Markenartikel im Internet wirken auf den ersten Blick zwar täuschend echt, entpuppen sich nach dem Kauf aber als billige Imitation. "Im Internet werden immer mehr Produktfälschungen angeboten", warnt Lennart Röer vom Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin. Für Kunden seien die Imitate im Internet oft nur schwer als solche zu erkennen: Besonders bei Online-Auktionen wie eBay ließe sich vor dem Kauf die Echtheit eines Artikels allein anhand des Fotos kaum nachprüfen. Grundsätzlich sei daher bei Markenschnäppchen im Netz ein gesundes Misstrauen angebracht: "Eine Rolex-Uhr zum Beispiel ist in der Regel einfach nicht für 30 Euro zu haben", sagt Röer.
Die Zahlen des deutschen Zollkriminalamtes in Köln belegen den Trend bei gefälschten Designerstücken: "Von 2003 auf 2004 ist die Zahl der Beschlagnahmen von Produktfälschungen durch den Zoll um das Zweieinhalbfache gestiegen", sagt Sprecher Wolfgang Schmitz. Der Wert der gefälschten Waren betrug zudem vergangenes Jahr mit 145 Millionen Euro fast doppelt so viel wie 2002. Mehr als 40 Prozent der Waren wurden dabei 2004 im Internet angeboten.
"In Acht nehmen müssen sich Kunden besonders vor gefälschten Fanartikeln, Raubkopien und bei Markenspielzeug", sagt Schmitz. In letzter Zeit seien zudem gefälschte Textilien zunehmend im Umlauf. Das betrifft nicht nur Edel-Handtaschen, sondern auch Kinderkleidung: So entdeckte der Zoll vergangenes Jahr am Flughafen Frankfurt mehr als 10.000 T-Shirts und Jogginganzüge mit Aufdrucken wie "Findet Nemo". Oft sind solche Artikel für Kunden selbst dann schwer vom Original zu unterscheiden, wenn sie sie in den Händen halten, erzählt Schmitz. Denn mittlerweile sind viele Fälscher raffinierter geworden: Teilweise macht sich der Unterschied nur noch in Details wie Fehlern in der Waschanleitung oder an andersartigen Knöpfen bemerkbar. Wer sichergehen will, sollte daher die Echtheit nach dem Kauf beim Hersteller oder Fachhändler prüfen lassen, rät Branchensprecher Röer.
"Beim Kauf von Markenware sollten Kunden außerdem stets die Original-Belege einfordern und sich vom Anbieter die Echtheit zusichern lassen", empfiehlt eBay-Sprecherin Maike Fuest. eBay-Nutzer seien außerdem durch den Käuferschutz abgesichert: Bei gefälschter Ware deckt dieser eine Entschädigung von bis zu 175 Euro ab. Auch sei der Verkauf von Fälschungen in den Grundsätzen von eBay verboten. Zusätzlich würden eigene Mitarbeiter das Angebot durchsuchen und dabei mit den Markenfirmen zusammenarbeiten. Bei Verstößen dürfe man diesen auch Kundendaten zur Weiterverfolgung herausgeben. Produktpiraten könnten sich so auch nicht hinter der Anonymität des Internet verstecken, sagt Fuest.
Geprellte Kunden können sich zudem rechtlich wehren: Wer statt des Originals ein billiges Imitat erhält, kann sich in der Regel auf die Gewährleistungspflicht des Händlers berufen, sagt Rechtsanwalt Johannes Richard in Rostock, der auf Internetrecht spezialisiert ist. Zwar schließen einige Anbieter diese ausdrücklich für ihr Angebot aus, in den meisten Fällen gilt ein solcher Ausschluss aber nicht. Das bedeutet: Wer ein Produkt kauft, das eindeutig als Originalware angeboten wird, kann vom Verkäufer auch die Auslieferung des Originals einfordern. Wenn dieser keine Originalware besitzt, muss er dem Kunden als Ausgleich den Differenzbetrag zur Originalware zahlen. Bei eBay gilt diese Regelung laut Richard schon deshalb, da hier Produkte eindeutig in Markenrubriken angeboten werden.
In der Praxis ist es aber oft schwierig, sein Geld oder die Originalware einzuklagen, erklärt Richard. Viele der schwarzen Schafe unter den Verkäufern seien ohnehin zahlungsunfähig, teilweise säßen diese auch im Ausland oder arbeiteten mit falschen Adressen. Kunden sollten Markenschnäppchen aus dem Internet oder dem Urlaub auch nicht einfach ungeprüft weiterverkaufen. Denn bei Markenrechtsverletzungen spielt es keine Rolle, ob der Anbieter weiß, dass es sich um eine Fälschung handelt, betont Richard. Händler könnten sich hier eine Abmahnung einhandeln, die mit Kosten von mehreren tausend Euro verbunden sein kann. Zusätzlich können Firmen gegebenenfalls Schadenersatzforderungen geltend machen.
Die Masse der Produktfälschungen im Internet ist letztlich nicht nur für betrogene Kunden ein großes Ärgernis. Laut Branchensprecher Röer richten die Plagiate jedes Jahr weltweit einen volkswirtschaftlichen Schaden in Höhe von 200 bis 300 Milliarden Euro an und kosten allein in Deutschland jährlich 70.000 Arbeitsplätze. (Tobias Schormann, dpa) / (jk)