Regierungen gehen auf Distanz zu Domain-Vetorecht

Das von den USA ins Spiel gebrachte Vetorecht der Regierungen gegen unerwünschte Top Level Domains stößt auch im Regierungsbeirat der ICANN nicht auf ungeteilte Zustimmung.

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Von
  • Monika Ermert

Das von den USA ins Spiel gebrachte Vetorecht für Regierungen gegen unerwünschte Top Level Domains stößt nicht auf ungeteilte Zustimmung. Regierungsvertreter gehen mehr oder weniger vorsichtig auf Distanz: Im Bundeswirtschaftsministerium geht man davon aus, dass die Selbstverwaltung im Bereich des Managements von Top-Level-Domains (TLD) erhalten bleibt. Den jüngst von den USA gemachten Vorschlag, Regierungen ein Vetorecht bei der Einführung neuer Adresszonen durch die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) einzuräumen, wolle man "sorgfältig prüfen", teilte das Ministerium auf Anfrage von heise online mit. "Gegenstand dieser Prüfung ist auch die Frage, ob ein formales Veto-Recht ein angemessenes Instrument ist, um nationale Positionen gegenüber der ICANN zu vertreten", erklärte ein Sprecher.

Das US-Handelsministerium hatte mit dem Vorschlag, jegliche Bewerbung zunächst vom ICANN-Regierungsbeirat (GAC) absegnen und im Fall individueller Sensibilitäten einzelner Regierungen abzulehnen, eine heftige Diskussion ausgelöst. Eine Einschränkung des Vetorechts sieht der US-Vorschlag nicht vor. Ein Schweizer GAC-Vertreter erinnerte in einer ersten Reaktion an die Europäische Menschenrechtskonvention, laut der Eingriffe in die Meinungsfreiheit nur mit Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder andere hochrangige Güter gerechtfertigt werden könnten. Zudem müsse es eine Rechtsgrundlage geben und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Würde ein bedingtes Veto-Recht für Regierungen TLD-Bewerbungen wie .gay vor einem Veto aus arabischen Ländern schützen? Welche TLDs könnten ein Veto europäischer Regierungen auslösen? Beim Wirtschaftsministerium heißt es, wie sich die Regierungen zu einzelnen Top-Level-Domains verhalten sei erst einmal eine hypothetische Frage, deren Beurteilung letztlich "nicht allein von der gewählten Top-Level Domain, sondern in erster Linie davon abhänge, wer sich um eine solche Domain mit welchen Zielen bewirbt".

Das Papier der USA sei, wie auch alle anderen Vorschläge, zunächst Gegenstand eines Abstimmungsprozesses innerhalb des Regierungsbeirates, sagte ein niederländischer GAC-Vertreter. Allerdings rechne er nicht damit, "dass der GAC sich auf ein solches 'Vetorecht' einigen wird". Laut den Statuten der ICANN hätten die Regierungen im Zusammenspiel mit den ICANN-Gremien lediglich eine beratende Rolle, erläuterte er. Aus Sicht vieler Länder würde eine Verpflichtung zur Umsetzung eines Regierungsvotums den Statuten widersprechen. Überdies sei zu bedenken, dass Regierungen dann in Gerichtsverfahren um TLD-Zulassungen hinein gezogen werden könnten. Zwar müssten die Regierungen den ICANN-Vorstand bezüglich der möglichen Verletzung religiöser oder kultureller Befindlichkeiten warnen: "Aber am Ende ist es der ICANN-Vorstand, der die Entscheidung trifft." (vbr)