EU-Rat will Europol ausbauen und rechtlich neu aufstellen

Die europäische Polizeibehörde soll Informationen mit Ländern ohne EU-adäquaten Datenschutz austauschen dürfen und der Kontrolle nationaler Parlamente entzogen werden; umstritten ist auch weiter das neue Schengen-Informationssystem.

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Der EU-Rat will die Stellung Europols im Kampf gegen Euro-Fälschungen und den internationalen Terrorismus stärken. Dazu soll der Informationsaustausch auch mit Ländern ohne ein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau gestattet werden. Zugleich hat das Ministergremium den Vorschlag gemacht (PDF-Datei), die Rechtsgrundlage für die europäische Polizeibehörde zu verändern. Statt dem bisherigen, von allen nationalen Parlamenten der Mitgliedsstaaten regelmäßig zu bestätigenden Europol-Übereinkommen soll ein einfacher Beschluss des Rates das künftige juristische Fundament der in Den Haag beheimateten Strafverfolgungsbehörde bilden.

Bei Datenschützern schrillen angesichts dieser Pläne, für deren Umsetzung die EU-Kommission konkrete Gesetzesentwürfe vorlegen soll, die Alarmglocken. Die Ratspapiere sehen zwar vor, dass bei Inkrafttreten der Änderungen statt der nationalen Volksvertretungen das EU-Parlament eine gewisse Aufsichtsfunktion über Europol übernehmen könnte. Tony Bunyan von der britischen Bürgerrechtsvereinigung Statewatch hält die damit einhergehende Kontrolle allerdings für "nicht existent". Der Rat steht seiner Ansicht nach allein mit der Meinung da, dass das Rahmenwerk für die Überprüfbarkeit der Behörde "ausreichend" sei.

Die jetzt bekannt gewordenen Umstrukturierungsabsichten gehen auf eine hochrangige Konferenz zur Zukunft Europols zurück, die im Nachklang zum ersten Treffen der Innen- und Justizminister der Mitgliedsstaaten in 2006 Ende Februar in Wien stattfand. Die von Statewatch veröffentlichte Zusammenfassung der Tagung (PDF-Datei) steckt ambitionierte Ziele ab, um etwa das Mandat der seit 1999 tätigen Ermittlungsbehörde zu erweitern. Dabei wünschten sich die Vertreter der Mitgliedsstaaten einen Ausbau der operationalen Fähigkeiten Europols. Die Umwandlung des Amtes in eine Art Euro-FBI mit vollständigen Befugnissen gängiger Strafverfolgungseinheiten hielten sie aber nicht für nötig. Vielmehr sollten sich die Europolizisten künftig nicht mehr nur auf Ermittlungen im Bereich Organisiertes Verbrechen konzentrieren, sondern auch bei "grenzüberschreitenden schweren Straftaten" analytisch tätig werden.

Als nach wie vor unzureichend bezeichneten die Konferenzteilnehmer die Fähigkeiten zum Informationsaustausch über das Europol-Computersystem. Man war sich einig, dass dieses nicht alle in den Mitgliedsstaaten gesammelten Daten zur Organisierten Kriminalität verarbeiten könnte, falls diese eines Tages komplett nach Den Haag geschickt würden. Die Polizeistrategen erachten daher die Entwicklung von Filtermechanismen sowie die Erarbeitung gemeinsamer Standards für die Datenlagerung für erforderlich. Auch die Modalitäten für eine "strukturierte Kooperation" mit Drittparteien müssten verbessert werden. An dieser Stelle nannten die Experten den gewünschten Informationsaustausch mit Nationen ohne EU-adäquate Bestimmungen zum Schutz der Privatsphäre als vorrangig.

"In anderen Worten", kommentiert Bunyan diese Absicht, "der Datenschutz soll abgeschafft werden, damit Länder wie die USA all die von ihnen gewollten Informationen und Geheimdienstmaterialien erhalten und sie ohne fundamentale Sicherheitsvorkehrungen verwenden können." Den weiter gehenden Appetit der Vereinigten Staaten auf potenziell strafrechtlich relevante Daten über EU-Bürger hatte jüngst das Ansinnen US-amerikanischer Regierungsvertreter zum Ausdruck gebracht, die auf der Basis der vor kurzem angenommen Richtlinie zur Vorratsspeicherung anzusammelnden Telefon- und Internetdaten auch für US-Behörden zugänglich zu machen. Vertreter Brüssels haben bereits versichert, dass die erfassten Verbindungs- und Standortdaten den USA prinzipiell über bestehende multilaterale Strafverfolgungsabkommen zur Verfügung stehen sollen. Einen erweiterten Rechtshilfevertrag hat Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit ihrem US-Kollegen Alberto Gonzales Anfang der Woche in Washington unterzeichnet. Zu der Frage, ob es dabei auch schon um die auf Vorrat zu speichernden Telekommunikationsdaten ging, äußerten sich beide Seiten nicht.

Neue Proteste von Bürgerrechtsvertretern hat im Strafverfolgungsbereich auch der von Brüssel angestrebte Ausbau des Schengen-Informationssystems (SIS II) auf sich gezogen. Abgesandte von Rat und Kommission waren sich im Februar einig geworden, das Management für das umfangreiche Computersystem für eine gewisse Zeit an geeignete Mitgliedsstaaten zu übertragen. Zur Disposition stehen Frankreich, das die Aufsicht über die Zentraleinheit übernehmen könnte, sowie Österreich, dem das Backup-System anvertraut werden soll. Dieses Ansinnen missfällt dem EU-Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx. Wie er in einem Brief (PDF-Datei) an den Vorsitz des Innenausschusses des EU-Parlaments und an die EU-Justizkommission beklagt, würden damit seine Kontrollmöglichkeiten eingeschränkt. Insbesondere sieht der Datenschützer seine Befugnis ins Leere laufen, Überprüfungen direkt vor Ort durchzuführen.

Dass eine permanente Aufsicht unabdinglich ist, hat der Rat selbst in einem Bericht (PDF-Datei) über falsch ausgelöste Alarmhinweise durch inkorrekte Einträge "verdächtiger" Personen in das bestehende Schengen-Informationssystem dargelegt. Ein Check am 31. März ergab, dass 414 Bürger aus der EU und den Schengen-assoziierten Ländern Island, Norwegen und Schweiz betroffen waren. Diesen sollte die Einreise verweigert werden aufgrund möglicherweise von ihnen ausgehender Gefahren für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit. Da die Liste der Falscheinträge mit 356 irrtümlichen Treffern von der Schweiz angeführt wird, gehen Bürgerrechtler davon aus, dass es sich dabei um Demonstranten gegen den Weltwirtschaftsgipfel in Davos handeln könnte. (Stefan Krempl) / (jk)