US-Justizminister macht sich für Vorratsspeicherung von Internetdaten stark

Dem Beispiel der EU folgend werden jetzt auch in den USA Stimmen lauter, welche die verdachtsunabhängige Überwachung elektronischer Nutzerspuren für einen "vernünftigen Zeitraum" fordern.

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Dem Beispiel der EU folgend werden jetzt auch in den USA Stimmen lauter, die die verdachtsunabhängige Überwachung elektronischer Nutzerspuren fordern. Jüngster mächtiger Fürsprecher einer Vorratsspeicherung von Internetdaten ist der US-Justizminister Alberto Gonzales. Anders als in Brüssel, wo EU-Kommission und EU-Rat die gerade offiziell veröffentlichte Richtlinie zur Vorhaltung von Telefon- und Internetdaten für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten unter dem Aufhänger der Terrorismusbekämpfung vorangetrieben haben, soll die heftig umstrittene Maßnahme jenseits des Atlantiks hauptsächlich dem Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornographie übers Netz dienen. So beklagte Gonzales beim Besuch des Nationalen Zentrums für vermisste und missbrauchte Kinder im US-Bundesstaat Virginia am gestrigen Donnerstag, dass nicht alle Internetprovider freiwillig Verbindungsdaten für einen "vernünftigen Zeitraum" aufbewahren. Dies hindere Strafverfolger daran, Ermittlungen gegen online agierende Kinderschänder durchzuführen.

Gonzales hat nach eigenen Angaben "geeignete Experten" in seinem Ministerium gebeten, die Frage der Vorratsdatenspeicherung zu prüfen und ihm Empfehlungen für eventuelle legislative Schritte vorzulegen. "Die Aufbewahrung der Verbindungsdaten durch die Internetprovider ist eine Angelegenheit, die im Einklang mit den legitimen Rechten der Amerikaner zum Schutz der Privatsphäre angegangen werden muss", betonte der US-Justizminister. Er wolle daher auch persönlich mit den Geschäftsführern der führenden Zugangsanbieter sprechen und sie um ihre Meinung zu der umstrittenen Überwachungsmaßnahme bitten.

Gegenwärtig praktizieren US-Provider in Absprache mit Ermittlern das "Quick Freeze"-Verfahren, bei dem sie Verbindungsdaten nur in konkreten Verdachtsfällen aufbewahren müssen. Gemäß einer Klausel im Electronic Communication Transactional Records Act kann dabei eine bis zu 90-tägige Speicherfrist angeordnet werden. Führende Mitarbeiter des US-Justizministeriums hatten 2004 noch die Losung ausgegeben, dass eine allgemeine Verpflichtung zur pauschalen Vorratsdatenspeicherung nicht erforderlich sei. Seit einem guten Jahr hat die Behörde den Druck auf die Provider aber erhöht. Damals hieß es bei Treffen mit der Internetwirtschaft erstmals, dass die Anbieter über die verdachtsunabhängige Vorhaltung von Nutzerdaten nachdenken müssten. Sonst könnte der Eindruck entstehen, dass die Provider nicht ernsthaft gegen Kinderpornographie in der Online-Welt vorgehen würden.

Auch im US-Kongress hat die Einführung einer Verpflichtung zur pauschalen Vorratsdatenspeicherung Anhänger gefunden. So hält dort etwa der Abgeordnete Ed Whitfield diese Idee für "absolut verfolgenswert". Der Republikaner aus Kentucky ist ebenfalls der Ansicht, dass sich damit schwere Straftaten an Kindern einfacher untersuchen lassen. Überdies hat sich der Minister für Innere Sicherheit, Michael Chertoff, dafür eingesetzt, dass die Bundespolizei FBI bessere Zugriffsmöglichkeiten auf Datenlager von Unternehmen erhält. Dies könne ein "Modell für eine Art Vorratsdatenspeicherung" darstellen. Strafverfolger drängen in den USA auf eine einjährige Vorhaltungsdauer, aber auf Regierungsebene oder im Parlament sind bislang noch keine konkreten Fristen ins Spiel gebracht worden. Völlig offen ist auch noch, ob die Anbieter eine vergleichbar lange Liste an Telefon- und Internetdaten aufbewahren sollen wie die Telcos in der EU. Dokumentiert ist dagegen das Ansinnen US-amerikanischer Regierungsvertreter, die auf Basis der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung anzusammelnden Datenhalden auch US-Behörden zugänglich zu machen.

Gegen die pauschale Überwachungsmaßnahme werden in den USA von Providern und Bürgerrechtlern vergleichbare Argumente wie in der EU vorgebracht. Demnach können Straftäter die Kontrolle etwa mit Hilfe von Anonymisierungswerkzeugen umgehen, sodass die Effizienz der überaus kostspieligen Beschnüffelung der Nutzer nicht gewährleistet ist. Zudem seien die Eingriffe in die Privatsphäre mit der Aufhebung der Unschuldsvermutung zu gewaltig. Datenschützer dies- und jenseits des Atlantiks sorgen sich zudem, dass Ermittler früher oder später bei allen erdenklichen Straftaten in den Datenbergen schürfen dürfen und die Verhältnismäßigkeit der Bespitzelung nicht zu gewährleisten ist.

Zur Auseinandersetzung um die Vorratsspeicherung sämtlicher Verbindungs- und Standortdaten, die etwa beim Telefonieren im Fest- oder Mobilfunknetz und der Internet-Nutzung anfallen, siehe den Artikel auf c't aktuell (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online):

(Stefan Krempl) / (anw)