Datenschützer beanstanden Videoüberwachung in ECE-Einkaufszentren

Mehrere Landesdatenschutzbeauftragte halten die umfassenden Kameraaufzeichnungen in Einkaufszentren der ECE-Gruppe für illegal. Neben Aufenthaltsbereichen für Kunden würden selbst Eingänge zu Toiletten gefilmt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 127 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Mehrere Landesdatenschutzbeauftragte halten die umfassende Videoüberwachung in Einkaufszentren der ECE-Gruppe für illegal. Es würden Bereiche gefilmt, in denen das weder erlaubt noch notwendig sei, monierte der oberste Datenschützer des Landes Hamburg, Johannes Caspar, im Radiosender NDR Info. Die Kameraaufzeichnungen verstießen gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Die Kameras hingen unter anderem in den Eingängen zu Toiletten und Umkleideräumen der Mitarbeiter. Auch Aufnahmen von Rolltreppen oder Aufenthaltsräumen, in denen Besucher etwa in Cafés sitzen, bemängelten die Prüfer. Viele Menschen gingen davon aus, dass sie sich dort in einer "relativen Situation der Anonymität" befänden, betonte Caspar.

Das Hamburger Unternehmen ECE, das der Otto-Familie gehört, unterhält in Deutschland 93 Shoppingcenter. Caspar hatte das Alstertal-Haus in der Hansestadt überprüft und ECE angewiesen, 24 der 75 dort stationierten Kameras abzunehmen. Der Betreiber tat das aber nicht, sodass der Streit nun das Verwaltungsgericht Hamburg beschäftigt. Die Aufsichtsbehörde verspricht sich ein Musterurteil mit Signalwirkung für die ganze Republik.

"Die Kunden haben den Anspruch, dass sie in unseren Einkaufszentren sicher unterwegs sein können", so ein ECE-Sprecher. Viele wünschten sich sogar ausdrücklich, dass per Video überwacht werde. Auf die Aufzeichnungen werde auch an jedem Eingang hingewiesen, sie würden nur bei Straftaten an die Sicherheitsbehörden weitergegeben, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens. ECE wolle daher am Ausmaß der automatischen Kamerabeobachtung festhalten und sei nur in Einzelfällen bereit, Anlagen abzubauen.

Bundesweit tragen die Datenschützer etwa in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg Caspars Vorgehensweise mit. Kritische Stellen wie Tiefgaragen, Kassenautomaten oder Fluchtwege dürften zwar grundsätzlich videoüberwacht werden, erklärte ein Sprecher der niedersächsischen Datenschutzbehörde. Es dürfe aber nicht zu sehen sein, "wer sich wo trifft oder wann mit wem auf die Toilette geht".

Das Büro des NRW-Datenschutzbeauftragten bestätigte die festgestellten Mängel prinzipiell auch für die ECE-Shoppingcenter in Essen und Wuppertal. Passagen in den Einkaufszentren mit Bänken und anderen Sitzgelegenheiten seien datenschutzrechtlich Fußgängerzonen gleichzusetzen. Wer sich dort aufhalte, habe ein Recht darauf, unbeobachtet zu sein. (anw)