Entscheidung über Auslieferung Assanges vertagt

Richter Howard Riddle will seine Entscheidung über die Auslieferung des Wikileaks-Sprechers nach Schweden am 24. Februar verkünden.

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Von
  • Detlef Borchers

Über die Auslieferung des Australiers und Wikieleaks-Mitgründers Julian Assange von Großbritannien nach Schweden ist nach dem dritten Verhandlungstag noch keine Entscheidung gefallen. Richter Howard Riddle will sie am 24. Februar verkünden. Zum Schlussplädoyer hatte die Verteidigung des Wikileaks-Sprechers noch einmal alle Register gezogen. Die schwedische Staatsanwaltschaft wirft Assange vor, zwei Frauen sexuell belästigt und in einem Fall vergewaltigt zu haben und verlangt seine Auslieferung. Assange bestreitet die Vorwürfe vehement und wehrt sich gegen die drohende Auslieferung.

Unter Berufung auf eine Äußerung des schwedischen Premierministers Frederik Reinfeldt versuchte die Verteidgung in ihrem Schlussplädoyer zunächst, eine Vertagung des Prozesses zu erreichen. Weil sich Reinfeldt zu Assange geäußert habe, sei nun in Schweden eine "vergiftete Atmosphäre" entstanden, in die sein Mandant nicht entlassen werden dürfe, erläuterte Rechtsanwalt Geoffrey Robertson. Der Antrag wurde abgelehnt.

Robertson plädierte anschließend dafür, die Staatsanwältin Marianne Ny vorzuladen, die das schwedische Untersuchungsverfahren leitet, und den von ihr erwirkten Haftbefehl für Assange für nichtig zu erklären, weil die Verhältnismäßigkeit verglichen mit einer Vorladung zum Verhör nicht gewährt sei. Assange habe mit seinem freiwilligen Erscheinen bei der schwedischen Polizei am 30. August seine Kopperationsbereitschaft bewiesen und sei nicht am 27. September überstürzt abgereist. Vielmehr habe er an einem gesetzten Termin in Berlin teilnehmen müssen. Die Vorwürfe gegen Assange seien unbegründet, erklärte Robertson, der das als gewaltsam empfundene Festhalten einer der Betroffenen durch Assange als natürliche Folge der "Missionarsposition" darstellte.

Die schwedische Kronanwältin Clare Montgomery argumentierte eng an der britischen Rechtssprechung über Auslieferung von Personen. Der schwedische Haftbefehl sei keine Willkür, sondern dokumentiere klar und eng umrissen die Notwendigkeit eines Verhörs in einer Untersuchung, die zu einer Klage führen soll. Auch sei unstrittig, dass es sich bei den schwedischen Vorwürfen der Vergewaltigung auch nach den britischen Gesetzen um eine Vergewaltigung handele. In der Frage der Verhältnismäßigkeit müsse auch berücksichtigt werden, dass die Opfer ein Recht auf ein ordentliches Verfahren hätten. Die Annahme, dass Assange in Schweden ein Geheimprozess gemacht werde, sei absurd, weil der Ausschluss der Öffentlichkeit in Schweden auf die Beweiserhebung des Tatherganges beschränkt sei.

Robertson wies darauf hin, dass Schweden kein Kautionssystem kenne und Assange daher in Untersuchungshaft bleiben müsse, was seine Arbeit beeinträchtigen werde. Er fragte, ob Assange auch ausgeliefert würde, wenn in Schweden das Gesetz das Ablecken von ungewaschenen Füßen als Vergewaltigung bewerten würde.

Robertson erreichte für seinen Mandanten leichtere Meldeauflagen. Assange muss sich künftig nur noch vormittags melden und kann damit besser an den internationalen Wikileaks-Konferenzen teilnehmen.

Es wird erwartet, dass mindestens eine der beiden Parteien gegen das Urteil von Richter Howard Riddle Einspruch erheben wird und der Fall vor dem Hight Court als nächster Instanz erneut verhandelt wird. Eine durchaus mögliche Anrufung des Europäischen Gerichtshofes ist von der Verteidigung verworfen worden, da diese Instanz drei bis fünf Jahre zu einer Entscheidung brauche, wie Robertson beklagte. (anw)