FDP-Politiker begrüßt Urteil zur Telefonüberwachung
Der ehemalige NRW-Innenminister Burkhard Hirsch meint, man könne den Rechtsstaat nicht dadurch verteidigen, dass man ihn abschafft.
Der FDP-Politiker und ehemalige Innenminister Nordrhein-Westfalens, Burkhard Hirsch, begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur vorbeugenden Telefonüberwachung. Man könne den Rechtsstaat nicht dadurch verteidigen, dass man ihn abschafft, sagte er in einem Interview mit dem Deutschlandfunk. Der Staat dürfe nicht an der Unschuldsvermutung des Bürgers rütteln, sonst verliere der Bürger das Vertrauen in den Staat.
Hirsch fordert, "man sollte keine Maßnahmen erwägen und beschließen, die man nicht zumindest hinterher den Betroffenen offen mitteilt". Das eigentliche Problem bei der Bekämpfung des Terrorismus sieht Hirsch darin, sich um die Ursachen zu kümmern und politische Lösungen für die Ursachen solcher Entwicklungen zu finden. Das habe man bei der RAF mit einigem Erfolg versucht und das gelte nun auch für islamistische Täter. "Geht es Ihnen wirklich darum, bei uns die Demokratie abzuschaffen? Oder geht es Ihnen vielleicht darum, die politische Zusammenarbeit westlicher Staaten mit nahöstlichen Diktatoren einzuschränken oder zu verhindern?" Es seien "Entwicklungen im Gange, die politisch nicht wirklich ausdiskutiert werden und darin liegt die eigentliche Gefahr für unsere Freiheit", meint Hirsch.
Zur These, die Menschen hätten deutlich mehr Angst vor terroristischen Anschlägen, als Angst davor, abgehört zu werden, vermutet Hirsch, das Verhältnis zur Privatheit habe sich etwas verändert: "Wenn Sie daran denken, wie sie heute mit ihren Handys im Zug ihre privaten Dinge in die Gegend blöken." Auch wolle jeder seine eigene Freiheit zu Lasten eines anderen schützen und glaube, beispielsweise vom großen Lauschangriff nicht berührt zu werden. "Das ist in meinen Augen politische Zechprellerei."
Hirsch findet es bemerkenswert und "fast bedauerlich", dass das Bundesverfassungsgericht durch eine Reihe von Entscheidungen dafür sorgen müsse, "dass wir uns von einer politischen Hysterie allmählich lösen und wirklich zu rationaler, distanzierter Überlegung darüber zurückkehren, was man wirklich machen und vertreten kann".
Das Bundesverfassungsgericht hatte gestern entschieden, dass Niedersachsens Sicherheitsgesetz gegen das Grundgesetz verstößt. Laut diesem Gesetz sollte die Polizei die Möglichkeit erhalten, ohne konkreten Tatverdacht Telefone abzuhören. Die vorbeugende Telefonüberwachung ist nach der Entscheidung des Gerichts (Az.: 1 BvR 668/04) nur noch unter strengen Auflagen möglich. Burkhard Hirsch war 1975 bis 1980 NRW-Innenminister und 1994 bis 1998 Bundestagsvizepräsident.
Siehe dazu auch: (anw)
- Knackige Polizeigesetze geknackt in c't aktuell
- Präventive Telefonüberwachung verstößt gegen Grundgesetz