Fasching: Die Narrenfreiheit gilt nicht im Büro
Jetzt geht es bald wieder los mit dem Karneval bzw. dem Faschingstreiben: Wer jetzt auch im Büro den Clown geben will, sollte aber nicht vergessen, dass seine arbeitsrechtliche Pflichten auch in diesen Tagen gelten.
Schlechte Nachrichten für Karneval-Fans: Auch wenn halb Deutschland sich im Ausnahmezustand befindet, gibt es für Arbeitnehmer keinen Anspruch auf den Ausnahmezustand. Rosenmontag und Faschingsdienstag sind schließlich keine gesetzlichen Feiertage. Zwar geben viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern in dieser Zeit einen halben oder gar einen ganzen Tag frei, doch dieser "Betriebsurlaub" geschieht auf freiwilliger Basis, einen Anspruch haben die Arbeitnehmer darauf nicht (außer, es handelt sich um eine sogenannte "betriebliche Übung"). Wer unbedingt Fasching feiern will, muss sich also Urlaub nehmen.
Auch gibt es keinen Anspruch auf eine interne Faschingsfeier oder auch nur einen kleinen "Umtrunk" im Kollegenkreis. Mit spontanen Feiern im Büro sollte man also sehr vorsichtig sein. Denn die Arbeitszeit haben Sie mit der Unterschrift unter ihrem Arbeitsvertrag an Ihren Arbeitgeber verkauft und der muss keinesfalls hinnehmen, dass Sie nicht arbeiten, sondern feiern. Auch Alkohol im Dienst kann mächtig Ärger geben. Wer eine kleine Prossecco-Runde schmeißen will, sollte also lieber vorher den Chef um Erlaubnis fragen (und ihn vorsichtshalber dann auch dazu einladen...). Ist Alkohol im Betrieb grundsätzlich verboten, kann ein Verstoß eine Abmahnung zur Folge haben.
Lassen Sie bitte auch die Krawatte vom Chef heil. Auch wenn es "Tradition" ist, in der sogenannten Weiberfastnacht den Kerlen die Krawatten abzuschneiden, darf man nicht davon ausgehen, dass dies überall gern gesehen ist. So wird der Vorstandsvorsitzende eines in Bayern ansässigen Konzerns sicher anders darauf reagieren als der Abteilungsleiter in Köln. Erkundigen Sie sich lieber vorher, ob das in Ihrem Betrieb auch Brauch ist. Sonst haben Sie nichts mehr zu lachen und müssen eventuell noch für eine Designerkrawatte Schadensersatz leisten. (Marzena Sicking) / (map)