Schweizer Carrier sperren unregistrierte Prepaid-Handys

Die Frist für eine Nachregistrierung ist im November abgelaufen. Doch die Eidgenössische Anti-Terror-Maßnahme hat Löcher.

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Von
  • Sven-Olaf Suhl

Mit Blick auf die Terroanschläge in den USA vom 11. September 2001 und am 11. März 2004 in Madrid hatte die Schweizer Bundesregierung auf Initiative des Bundesrats Moritz Leuenberger eine Verordnung erlassen, die vorsah, dass sich Prepaid-Kunden bis Ende November 2004 nachträglich registrieren lassen müssen. Allein bei der Swisscom waren laut Swisscom-Sprecher Christian Neuhaus rund 500.000 Verträge betroffen -- 370.000 Kunden hätten sich bis Ende November rechtzeitig identifiziert. Den übrigen wurde -- so sah es die Verordnung vor -- das Handy zum 1. Dezember deaktiviert. Wenn sie seither versuchen, mit einem unregistrierten Telefon zu telefonieren, hören sie eine Bandansage, die sie erneut zur Registrierung auffordert. Erst wenn diese erfolgt, wird der Vertrag wieder aktiviert.

Bemerkenswert ist, dass vom Aufruf zur Nachregistrierung lediglich Prepaid-Verträge betroffen sind, die nach dem 1. November 2002 abgeschlossen worden sind. Noch ältere Verträge sind von der Verordnung nicht erfasst. Die Swisscom sieht in diesen Fällen weder eine Rechtsgrundlage noch Handlungsbedarf, so dass diese Altkunden weiterhin anonym telefonieren können. Auf der FAQ-Seite, die das zuständige Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation zum Thema eingerichtet hat, wird die Stichtagsregelung damit begründet, dass es keinen Sinn mache, Kunden nachzuregistrieren, deren Daten von den Carriern gemäß gestezlicher Aufbewahrungsfrist nicht mehr aufbewahrt werden müssten. Für die Strafverfolgungsbehörden bleibe die Tatsache problematisch, dass viele Kriminelle ihre Karten häufig bereits nach wenigen Stunden oder Tagen wechselten.

Die Swisscom ist mit knapp vier Millionen Handykunden Marktführer im Schweizer Mobilfunkmarkt. Laut Neuer Zürcher Zeitung hat der Ex-Monopolist mit der Natel Easy gar die erste Prepaid-Karte der Welt angeboten. Dadurch konnte sie für das vormalige "Nationale Autotelefonnetz" -- kurz Natel genannt -- völlig neue Kundenkreise erschließen. Einfach war auch die Vermarktung der Prepaid-Karten, in der Schweiz wurden sie verkauft, ohne die Kunden zu registrieren -- während etwa in Deutschland die Vorlage des Personalausweises vorgeschrieben ist. Glaubt man Medienberichten, soll auch der jordanische Terrorist Abu Musab al-Zarqawi und Al-Qaida-Anhänger die Vorteile eines unregistrierten Schweizer Prepaid-Handys jahrelang für seine Zwecke genutzt haben. (ssu)