Medizinportal darf keinen Onlinepreisvergleich mehr erlauben
Im Medizinportal 2te-Zahnarztmeinung dürfen Patienten nun keine Kostenvoranschläge für Behandlungen mehr zur Diskussion stellen.
Wie das Nachrichtenmagazin "Spiegel" in seiner kommenden Ausgabe berichtet, gab das Landgericht München der Klage der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) gegen das Medizinportal 2te-Zahnarztmeinung recht. Dieses gibt Patienten die Möglichkeit, Kostenvoranschläge beziehungsweise den Heil- und Kostenplan ihres Zahnarztes ins Netz zu stellen. Ähnlich wie bei einer Ebay-Auktion können andere Ärzte einen besseren Preis bieten und so den Zuschlag für die Behandlung bekommen. Die KZVB-Vorstände beklagten einen unkollegialen Preiskampf, der zum Verstoß gegen berufsrechtliche Vorschriften führe. Der Inhaber von 2te-Zahnarztmeinung sieht das Urteil als herben Rückschlag, da sich die Behandlungskosten auf diese Weise teilweise drastisch reduzieren ließen. Er will nun in Berufung gehen. (rij)