Bild.T-Online wehrt sich gegen Schleichwerbe-Vorwurf

Die Bild.T-Online AG weist die in einer heutigen Pressemitteilung des Bundesverbands der Verbraucherzentrale verbreitete Behauptung "Landgericht Berlin verbietet Bild.de Schleichwerbung" entschieden zurĂĽck.

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Von
  • Carsten Meyer

Die Bild.T-Online AG weist die in einer Pressemitteilung des Bundesverbands der Verbraucherzentrale verbreitete Behauptung "Landgericht Berlin verbietet Bild.de Schleichwerbung" entschieden zurĂĽck. Mit Schleichwerbung habe der vorliegende Fall nichts zu tun, so Bild.T-Online. Im besagten Gerichtsverfahren sei es lediglich um die Frage gegangen, ob eine AnkĂĽndigung (Teaser) fĂĽr eine seit Jahren durchgefĂĽhrte Werbeaktion auf bild.de ausreichend als Werbung erkennbar war.

Das Gericht vertrat die Auffassung, dass dies hier nicht der Fall gewesen sei, da nicht jeder Besucher von bild.de gewusst habe, was es mit der Aktion auf sich hatte. Das Landgericht Berlin habe sich aber der Auffassung von Bild.T-Online angeschlossen, dass sich die Nutzungsgewohnheiten im Internet von denen anderer Medien unterscheiden. FĂĽr den Nutzer muss lediglich auf irgendeine Weise klar erkennbar sein, dass er auf eine Werbeseite verwiesen wird.

Bild.T-Online wird, so die Erklärung, weiterhin gemäß der journalistischen Leitlinien von Axel Springer großen Wert darauf legen, dass Werbung auch als solche klar erkennbar ist. Ob man angesichts des hehren Vorsatzes auch den eigenen Namen ändern will, verriet die Pressemitteilung allerdings nicht. (cm)