"Ausschalten ist keine Lösung"
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar fordert schärfere Gesetze, um Spionage mittels Smartphones zu verhindern.
- Gordon Bolduan
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Peter Schaar fordert schärfere Gesetze, um Spionage mittels Smartphones zu verhindern.
Peter Schaar, 56, ist deutscher Datenschutzexperte und seit 2003 der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Seine Amtszeit wurde 2008 um weitere fünf Jahre verlängert. Schaar studierte Volkswirtschaft in Berlin, Frankfurt am Main und Hamburg. Auch privat engagiert sich Schaar in verschiedenen Vereinigungen aktiv für den Datenschutz. Er ist Parteimitglied der Grünen und erhielt für sein Buch "Das Ende der Privatsphäre" 2008 einen Preis der Friedrich Ebert Stiftung.
Technology Review: Herr Schaar, standortbezogene soziale Netzwerke wie Foursquare und Gowalla verknĂĽpfen Information ĂĽber den Nutzer mit seinem aktuellen Aufenthaltsort. Ă–ffnet das nicht TĂĽr und Tor fĂĽr Missbrauch?
Peter Schaar: Ja, etwa indem jemand seinen Partner ausspioniert. Oder indem Unternehmen ĂĽber Diensthandys nachverfolgen, wo sich ihre Mitarbeiter aufhalten.
TR: Viele dieser Dienste basieren auf Smartphones und darauf installierten Mini-Programmen. Wie ermitteln diese "Apps" die Position des Nutzers?
Schaar: Entweder über zell- oder netzbasierte Ortung, wie sie bei Handys stattfindet. Dabei wird regelmäßig, meistens unter Einbeziehung des Netzproviders, der entsprechende Standort ermittelt. Oder über Satellitenortung, sprich GPS. Und es gibt drittens die Nahfeld-Ortung, die mit verschiedenen Methoden arbeitet: etwa über Zugangspunkte von Funknetzen oder Bluetooth. Sie gewinnt zunehmend an Bedeutung – und damit auch das Problem des Ausspionierens.
TR: Warum ist gerade die Nahfeld-Ortung so kritisch?
Schaar: Weil sie es gestattet festzustellen, ob sich ein bestimmtes Mobilgerät im Umfeld eines entsprechenden Empfangsgerätes befin-det, zum Beispiel in einem Einkaufszentrum. Sobald ich etwa WLAN anschalte, bin ich darüber zu orten, und man kann feststellen, wie ich mich in dem Gebäude bewege.
TR: Amerikanische Wissenschaftler haben festgestellt, dass viele der ortsbezogenen Apps Daten wie Geräte- oder Telefonnummer an Smartphone-Hersteller, App-Anbieter oder gar Mar-keting-Unternehmen schicken. Was halten Sie davon?
Schaar: Manchmal ist es notwendig, die Daten zu erheben, zum Beispiel, um einen Navigationsdienst nutzen zu können. Aber das bedeutet nicht, dass der Dienst auch wissen muss, dass ich Peter Schaar bin. Es gibt außerdem Apps, die ganz ohne Ortungsinformationen funktionieren und die trotzdem Daten übertragen. Das sind eben Apps, die, etwa als Spiel getarnt, letztlich nur heimlich Informationen an deren Anbieter übermitteln sollen.
TR: Wie sieht die rechtliche Grundlage aus, um den Missbrauch solcher Ortungsdaten zu verhindern?
Schaar: Für die netzbasierte Ortung ist im deutschen Telekommunikationsgesetz geregelt, dass sie nur mit schriftlicher Einwilligung des Nutzers zulässig ist. Außerdem wird der Anwender über Kurzmitteilungen regelmäßig informiert, dass er geortet wird.
TR: Und wie ist das bei Nahfeld-Ortung und GPS geregelt?
Schaar: Gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz gilt der Grundsatz der Erforderlichkeit. Daten dürfen nur erhoben werden, so weit das für die jeweilige Diensterbringung notwendig ist, wie eben bei Navigationsdiensten. Ansonsten aber nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen. Ohne sie ist die Datenerhebung illegal – trotzdem findet sie statt. Bei inländischen Anbietern gehen wir als Datenschutzaufsichtsbehörden dem auch nach.
TR: Reicht die gesetzliche Grundlage denn aus?
Schaar: Ich denke, wir brauchen eine Regelung, die heimliches Tracking generell untersagt. Auf die meisten Smartphone-Apps ist das Telekommunikationsgesetz, bei dem es nur um netzbasierte Ortung geht, nicht anwendbar. Das Bundesinnenministerium bereitet derzeit Regelungen vor, die auch andere Formen der Ortung erfassen. Außerdem brauchen wir eine klare Regelung, dass diejenigen, die auf dem deutschen oder europäischen Markt aktiv sind, sich an hier geltendes Recht halten müssen.